Vorverlegte Gemeindeversammlung am 02.06.2024 – Ursachen und Fragen

Nun ist es offiziell… In der April-Ausgabe des Gemeindeblattes wurden die Gemeindemitglieder zu einer Gemeindeversammlung mit folgender Tagesordnung eingeladen. Ich hatte eine solche Gemeindeversammlung im August erwartet, da dies einem typischen Wahlzyklus entspricht.

Tagesordnung:

  • Eröffnung
  • Wahl des Versammlungsleiters
  • Bericht des Vorstandes
  • Aussprache
  • Festsetzung des Wahltermins für die Neuwahlen (§ 13 der Satzung)
  • Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses
  • Nominierung der Kandidaten für die Neuwahl der Gemeindevertretung
  • Verschiedenes

Wann: Sonntag, den 2. Juni 2024, um 14:30 Uhr
Wo: Gemeindesaal Roonstraße 50, 50674 Köln.

Was ist an diesem Termin anders?

Zur Erinnerung. Der Wahltag für die letzte Gemeinderatswahl war der 07.11.2021, die Nominierung der Kandidaten, die Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses, die Festlegung des Wahltermins fand am 29.08.2021 statt. Auch in der Vergangenheit wurden die Termine mit ähnlichen Zeitabständen gewählt.

Zwischen diesen beiden Terminen (29.08.2021 und 07.11.2021) und liegen also etwa drei Monate. Diese Zeit könnte man grob als Wahlkampfzeit bezeichnen, obwohl das Wahlheft mit den Kandidatenvorstellungen etwa einen Monat vor dem Wahltag erscheint. In den ersten vier bis sechs Wochen entscheidet der Wahlausschuss über die Zulassung der Kandidaten, sammelt die Vorstellung der Kandidaten für das Wahlheft, klärt organisatorische Fragen etc.

Satzungsgemäß (Satzung, §17 Wahldauer) sind die Mitglieder der Gemeindevertretung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Da die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Synagogen-Gemeinde Köln am 24. November 2021 stattgefunden hat, beginnt die Amtszeit mit diesem Datum.

Aus diesem einfachen Grund hat die Gemeindeversammlung fast ein halbes Jahr vor Ablauf der Amtszeit keinen Sinn (zumindest sehe ich hier keinen).

Ursachen und Fragen

Wenn Sie eine plausible Erklärung für die Vorverlegung der Gemeindeversammlung haben, würde ich Ihre Version gerne hier veröffentlichen.

mögliche Ideen:

  • die organisatorische Herausforderungen in diesem Jahr?
  • besondere Ereignisse, die eine frühzeitige Planung erfordern? z.B. Urlaub „wichtiger Personen“ im August?
  • die amtierenden Mitglieder de Gemeindevertretung / des Vorstandes haben sich eine längere Wahlkampfphase gewünscht?
  • oder werden die Wahlen inkl. konstituierender Sitzung früher durchgeführt? Nicht satzungskonform, aber wo kein Kläger da kein Richter.

Fast offizielle Erklärung…

Die ungewöhnlich frühe Gemeindeversammlung findet auf Wunsch der Gemeindeverwaltung statt und wird damit begründet, dass die vielen jüdischen Feiertage im Herbst die Wahlvorbereitungen massiv beeinträchtigen (und das stimmt).

Interessant bleibt die Frage, inwieweit bzw. wie intensiv das Gemeindeblatt für Wahlwerbung genutzt wird, insbesondere auf der Umschlagseite (wie z.B. Shavuot Sameach, oder Schöne Urlaubszeit, Schöne Ferien).