Zuweilen muss man eine wahrhaftig unangenehme Erfahrung machen, um das Gute schätzen zu können.
Meine Mitgliedschaft in der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf
Nachdem Sie die Artikel auf dieser Seite gelesen hatten, konnten Sie sich sicherlich vergewissern, dass die Synagogengemeinde Köln hinsichtlich der Wahlordnung von der Demokratie mehr als weit entfernt ist. Doch die Auffassung des Begriffs Demokratie in der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf überraschte mich tatsächlich.
Bevor ich zum wesentlichen Punkt meines Anliegens komme, möchte ich kurz meine persönliche Erfahrung mit der genannten Gemeinde schildern. Im fernen Jahr 1999, nach dem Umzug nach Deutschland und drei Wochen, die ich in der Erstaufnahmeeinrichtung Unna-Massen verbracht hatte, wurde ich weiter nach Leverkusen zur Niederlassung geleitet. Bei Ankunft in der Stadt mussten die Neuankömmlinge sich in der Ausländerbehörde melden und die Aufenthaltserlaubnis bekommen. Wie groß war aber meine Verwunderung, als die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde mir erklärt hatten, dass ich zunächst der Jüdische Gemeinde Düsseldorf beitreten sollte, um den Aufenthaltstitel zu ergattern. Erst nach dem Einreichen der Anmeldebestätigung und einer positiven Entscheidung erhielt ich die begehrte Aufenthaltserlaubnis im Pass.
Ich verfüge über keine juristische Ausbildung, um die Situation aus der Sicht der deutschen Gesetzgebung zu beurteilen. Dennoch bin ich fest davon überzeugt, dass der faktisch mit Hilfe eines Druckmittels erfolgte Zwang zum Beitritt einer orthodoxen jüdischen Gemeinschaft gegen mein Recht auf die Glaubensfreiheit verstößt. Dieses Recht ist im Grundgesetz § 4 GG verankert, sowie in § 9 Europäische Menschenrechtskonvention und Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Als ich nach Deutschland kam, dachte ich nicht großartig über solche Aspekte nach. Verwunderlich war jedoch, dass die Gemeinde höher gestellt war als die deutschen Behörden, die mir die Einreise in die Bundesrepublik nach einer Prüfung meines Antrags gewährt hatten. Für Migranten aus manchen ehemaligen Sowjetrepubliken endete die Einweisung in die Städte, die der Jüdische Gemeinde Düsseldorf angehörten, fatal. Die Gemeinde filterte gefälschte Dokumente aus und verwehrte manchen Familien die Möglichkeit, in Deutschland zu bleiben. Eine solche Familie konnte ich persönlich kennenlernen.
Nun komme ich zum wesentlichen Punkt. Wie Sie leicht erkennen können, füllte sich die Jüdische Gemeinde Düsseldorf zwanghaft mit Migranten mit Hilfe der offiziellen deutschen Behörden. Möglicherweise spielte der heute verstorbene Präsident des Zentralrats, Paul Spiegel, eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Schaffung einer solchen „Konstruktion“. Seine Familie ist bis heute im Gemeinderat vertreten.
Wenn Sie mich fragen, so wende ich nicht nur nicht ein, sondern begrüße den Beitritt der jüdischen Gemeinde. Doch die Mitgliedschaft in einer solchen Organisation ist ausschließlich freiwillig, mit allen sich daraus ergebenen Rechten und Pflichten. Eine der Pflichten praktisch einer jeden Organisation ist die Einzahlung der Mitgliedsgebühren. Als eines der Rechte kann man das Recht zu wählen und gewählt zu werden nennen.
Die Wahlen vom 04.11.2018
Wenn man den Behauptungen der Jüdische Gemeinde Düsseldorf Vertrauen schenken kann, so bestehen in ihr rund 7000 Mitglieder: „Die Jüdische Gemeinde Düsseldorf ist mit etwa 7000 Mitgliedern die drittgrößte Gemeinde in Deutschland… „. Diese Information wird durch eine Mitgliederstatistik ZWST (6695 zum 31.11.2018) bestätigt. Die Zahl der Mitglieder, die weder wählen noch gewählt werden können, d.h. der Kinder unter 18 Jahren beträgt lediglich 696 Personen. Mittels einer einfachen Rechnung (6695 – 696) erhält man 5999 Personen mit Wahlrecht. Möglicherweise weicht die reale Zahl zum Zeitpunkt der Wahlen leicht ab, aber dies ist nicht wesentlich.
Kein Stimmrecht für mehrere tausend Mitglieder der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf
Laut offiziellen Daten waren zu der Beteiligung an den Wahlen in den Gemeinderat, die am 04.11.2018 stattgefunden hatten, nur 1431 Mitglieder zugelassen. Wo waren die übrigen 4568 (76%!!!) Gemeindemitglieder weggeblieben?
Rund 4500 Gemeindemitglieder hatten kein Recht, sich an den Wahlen zu beteiligen. So lässt es sich vermuten, dass die ausgeschlossenen Personen für das nicht Einzahlen der Mitgliedsgebühren „bestraft“ wurden.
Gem. §8 (1) a) der Satzung der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf kultusgeldpflichtige Mitglieder, die ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde für das vorletzte Kalenderjahr vor der Gemeindeversammlung nicht bis zum Ablauf von drei Monaten vor dem Versammlungstermin vollständig nachgekommen sind, ihr Stimmrecht verlieren.
All diese Menschen erhalten nicht das monatliche Gemeindemagazin und sind somit von ihrem öffentlichen und religiösen Leben ausgeschlossen. Man verweigert ihnen die Beerdigung auf dem jüdischen Friedhof und alle anderen von der Gemeinde angebotenen Dienste ohne die Begleichung der Schulden. Leider besitze ich nicht die vollständige Liste der Einschränkungen für diese Personenkategorie. Womöglich irre ich mich.
Was hat das mit der Gemeinde zu tun, wenn die Rede vom deutschen Staat ist?
Es ist durchaus logisch und nachvollziehbar, dass die Migranten, die zum Gemeindebeitritt gezwungen waren, um in Deutschland zu bleiben, sich nicht großartig für das jüdische Leben interessieren.
Viele Familien verfügten über einen potenziellen Gemeindemitglied, um zu einem legalen Umzug berechtigt zu werden. In dieser Situation ist es nicht verwunderlich, dass die als Kontingentflüchtlinge Eingereisten, sich für die fremde jüdische Gemeinde nicht interessieren. Genauso wenig Anteilnahme zeigt die Gemeinde für Migranten, die keinerlei Bezug zum Judentum aufweisen. Die gezwungene Mitgliedschaft ist als ein formaler Akt zu betrachten, den man mit einer Art Steuer für den Aufkleber im Pass vergleichen kann. Nicht mehr und nicht weniger.
Alles wäre korrekt und logisch nachvollziehbar, wenn die Jüdische Gemeinde Düsseldorf die aus dem Gemeindeleben ausgeschlossenen rund 4500 Personen nach Ablauf einer bestimmten Frist (oder anderer aufgestellten Voraussetzungen) aus der Gemeinde vollkommen austreten ließe. Doch die geschieht nicht.
Geehrter Leser, wie hoch ist die tatsächliche Mitgliederzahl der jüdischen Gemeinden Deutschlands, wenn das Beispiel der Jüdische Gemeinde Düsseldorf kein Einzelfall ist?
Nun, warum wird die Gemeinde die ihr uninteressanten Mitglieder nicht los?
Laut der ZWST-Statistik bestanden im Jahr 2018 26277 Personen als Gemeindemitglieder im Land NRW. Das Bundesland stellt jährlich 17 000 000 Euro als Unterstützung der Gemeinden bereit. Das bedeutet umgerechnet 646,95 Euro pro Gemeindemitglied. Das Land NRW unterstützt jedes einzelne Mitglied, unabhängig davon, zahlt es die Mitgliedsbeiträge oder nicht! (646,95 * 4568 = 2 955 267)
Auf diese Weise landen in der Kasse der Jüdische Gemeinde Düsseldorf jährlich über 2 900 000 Euro, auf die sie, meiner Meinung nach, kein Recht hat. Der Sponsor (die Regierung des Landes NRW) interessiert sich nicht dafür, für welche Zwecke das Geld ausgegeben wird. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass das jüdische Gymnasium dank solches Handelns eröffnet werden konnte, was ein unbestrittener Beitrag zur Aufrechterhaltung und Entwicklung der Gemeinde ist. Das Ergebnis einer solchen Mittelumverteilung kann mehr als lobenswert sein. Doch ist es korrekt?
Sollten nicht die anderen Gemeinden des Landes (z.B. die Kölner Synagogen Gemeinde) die Regierung des Landes NRW um Aufklärung und eventuell Vertragsänderung bitten? Mich würde sehr die Meinung der jüdischen Gemeinden interessieren…
P.S.
Ich möchte im Voraus die Frage der Leser*nnen beantworten, warum der vorliegende Artikel die Geschehnisse schildert, die sich vor einem halben Jahr abgespielt hatten. Ein auf Facebook gelesener Brief, der sich an den Wirtschaftsprüfer der jüdischen Gemeinde Düsseldorf, Herrn Rottveel, richtete, brachte mich zum Verfassen dieses Artikels. Soweit mir bekannt ist, blieb der Brief unbeantwortet.
Antwort des Gemeinderates der jüdischen Gemeinde Düsseldorf:
Gegendarstellung zum Artikel „Warum haben mehrere tausend Mitglieder der JGDUS kein Stimmrecht?“
Mitgliederstatistik der jüdischen Gemeinde Düsseldorf K.d.Ö.R.
Mitglieder | 0-3 | 4-7 | 8-11 | 12-18 | 19-21 | 22-30 | 31-40 | 41-50 | 51-60 | 61-70 | 71-80 | >80 | |
M | 3039 | 60 | 76 | 84 | 128 | 56 | 214 | 331 | 378 | 378 | 496 | 492 | 370 |
W | 3656 | 53 | 76 | 76 | 143 | 54 | 206 | 363 | 451 | 451 | 596 | 697 | 550 |
G | 6695 | 113 | 152 | 160 | 271 | 110 | 420 | 694 | 745 | 829 | 1092 | 1189 | 920 |