Außerordentliche Gemeindeversammlung zur Änderung der Satzung am 14.01.2024

Hier finden Sie einen ausführlichen Bericht über die außerordentliche Gemeindeversammlung zur Änderung der Satzung der Synagogen-Gemeinde Köln. Den Bericht über die „normale“ Gemeindeversammlung ist hier zu finden.

Folgende Punkte standen auf der Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Wahl der Versammlungsleiterin/des Versammlungsleiters
  3. Änderung der §§ 17, 18 und 21 der Satzung der Synagogen-Gemeinde Köln und des § 1 der Wahlordnung der Synagogen-Gemeinde Köln gemäß fristgerecht eingereichter Anträge a) – d) mit Aussprache und Abstimmung
  4. Ende
Jeder Anwesende erhielt vier Karten und eine weiße Karte. Nur die weiße Karte wurde zur Abstimmung verwendet. Welchen Sinn hatten die vier Karten, um uns zu einer „richtigen“ Entscheidung zu bringen?

 

Grün/kursiv markiert sind meine Kommentare zu einzelnen Punkten.

1.

Mit 52 anwesenden Personen war die Versammlung beschlussfähig.

2.

Dr. Felix Schotland wurde zum Versammlungsleiter gewählt.

3.

Miguel Freund (Vorsitzende der Satzungskommission) berichtet, dass im letzten Jahr eine Arbeitsgruppe gebildet wurde. Die Gruppe hat Gerichtsurteile, Protokolle des Wahlausschusses, die Website eines Mitglieds der Versammlung sowie Vorschläge einzelner Mitglieder der Versammlung überprüft.

Miguel Freund betont, dass der Vorschlag, Wahlwerbung am Wahltag im Umkreis von 1000 zu verbieten, gegen geltendes Recht verstößt.

  Die Synagoge-Gemeinde Köln muss sich irgendwann entscheiden, inwieweit sie autonom ist und eine Satzung so strukturiert, dass sie auch reale Probleme anspricht und löst. Oder sich zu 100% an den Paragrafen des Wahlrechts in Deutschland orientiert.

  Das Bundeswahlgesetz in § 32 Abs. 1 besagt, dass „unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild“ verboten ist.  In Berlin muss die Wahlwerbung mindestens 30 Meter vom Wahllokal entfernt sein.

  Wenn jemand zum Wahllokal geht, hat er sich bereits entschieden, wem er seine Stimme geben wird. Wenn diese Person kurz vor dem Wahllokal von einem Kandidaten „empfangen“ und freundlich begrüßt wird und dann noch eine Liste mit den „richtigen Kandidaten“ ausgehändigt bekommt,  handelt es sich um eine klare und eindeutige Beeinflussung der Wähler. 

  Das ist bei einer Kommunal- oder Bundestagswahl absolut unmöglich. Wie kann man die eigenen Wählerinnen und Wähler verachten, indem man ihnen die Fähigkeit abspricht, selbst zu denken und eigene Entscheidungen zu treffen.

Es wurde auch erwähnt, dass in der Gemeinde die Wahl angefochten wurde. Dies sei darauf zurückzuführen, dass der Wahlausschuss die Satzung nicht richtig gelesen, verstanden oder falsch ausgelegt habe. Die Satzung sieht vor, dass die Stimmzettel in einem offiziellen Wahlumschlag abgegeben werden müssen. Die Wahlkommission, hat wegen Korona entschieden, die Briefumschläge nicht zu verwenden.

  Miguel Freund betonte in seinem Bericht, dass sich das Schiedsgericht strikt an die Satzung gehalten habe, die Satzung, die wir für unsere Bedürfnisse selbst gestalten können. Es wurde jedoch nicht erwähnt, dass auch gegen andere Punkte der Satzung verstoßen wurde.

Danach erläutert Miguel Freund die Vorschläge zur Stimmengleichheit der gewählten Kandidaten und zur Klärung der Frage, wer den Vorsitz der konstituierenden Sitzung führen soll.

Ein weiterer Punkt war „der Wahlausschuss besteht aus mindestens 12 Mitgliedern“. Hr. Freund betont, dass „mindestens“ nicht bedeutet, dass es 200 sein können, die Gemeindeversammlung kann entscheiden, wie viele es tatsächlich sein werden, ebenso entscheidet die Gemeindevertretung  über die Anzahl der Vorstandsmitglieder.

  Zunächst möchte ich betonen, dass Deutsch nicht meine Muttersprache ist, weshalb ich das Wort „mindestens“ vielleicht falsch interpretiere. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass das Wort „mindestens“ “ „nicht weniger als“ oder „auf keinen Fall weniger als“ bedeutet. Nicht weniger als 12 kann auch 200 bedeuten.

  In der Satzung wird nicht erwähnt, dass die Entscheidung zur der Anzahl der Mitglieder bei der Gemeindeversammlung liegt. Die Gemeindevertretung wähl der Vorstand aus der Mitte und kann dabei entscheiden, oder der  Vorstand aus drei oder vier Mitgliedern bestehen kann (§ 27 Wahl).

Dr. Felix Schotland schlägt vor, mit der Diskussion zu beginnen und nacheinander über die einzelnen Punkte abzustimmen.

§ 18 

Alle Kandidaten, die bei der Wahl zur Gemeindevertretung die gleiche Stimmzahl wie der/die fünfzehnte Bewerber/in erlangt haben, sind als Gemeindevertreter gewählt…

Für: 38 Gegen: 5 Enthaltung: 4

§ 21

Das älteste Mitglied der neu gewählten Gemeindevertretung verpflichtet in der konstituierenden Sitzung… 

Für: 41 Gegen: 0 Enthaltung: 6

§ 1, Wahlordnung

Der Wahlausschuss besteht aus mindestens 12 Mitgliedern…

Miguel Freund erklärt, wie es zu der Zahl 12 gekommen ist. Dies hängt mit der Eröffnung der Wahllokale in Porz und Chorweiler zusammen. Diese Änderung sollte theoretisch eine mögliche zukünftige Situation abdecken, in der mehr Wahllokale benötigt werden.

Hier betont Miguel Freund nochmals, dass die Anzahl der Mitglieder des Wahlausschusses von der Gemeindeversammlung beschlossen wird.

  Wo steht das in der Satzung? Warum steht in der Satzung „Die Gemeindevertretung besteht aus 15 Mitgliedern (§ 18)“? Es steht nicht „Die Gemeindevertretung besteht aus mindestens 15 Mitgliedern.

Edel K. fragte, was passiert, wenn es weniger als 12 sind. Es wird geantwortet, dass dies schon einmal vorgekommen ist und die Wahlkommission zu sechst war. Es wurde auch empfohlen, Werbung für die Mitarbeit in der Wahlkommission zu machen.

  Dies ist die Meinung mehrerer Rechtsanwälte, die diese Frage zu einem früheren Zeitpunkt gestellt hatten. Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder des Wahlausschusses, darunter immer der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend sind.

Miguel Freund erklärte noch einmal, warum wir 12 Personen haben, denn „mit 9 wird es eng“.

 In der Satzungsänderungskommission waren nur Theoretiker und keine Praktiker. Bei den Wahlen 2021 bestand die Kommission aus 9 Personen und trotzdem hat es die Wahlkommission geschafft, dass an 4 Standorten gewählt werden konnte.

 Und das war „knapp“ und das lag daran, dass laut Satzung § 1.4bei der Wahl ununterbrochen mindestens drei Mitglieder des Wahlausschusses, darunter immer der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend sein müssen“.  Wenn jemand diese Satzung so auslegt, wie sie formuliert ist, dann kann der/die Vorsitzende oder sein/e Stellvertreter(in) nicht einmal kurz auf die Toilette gehen, ohne die Satzungskonformität der Abstimmung zu gefährden. Genau das ist 2021 geschehen, die stellvertretende Vorsitzende hat das Wahllokal nicht verlassen.

Аnаtоli Кrеуmаn.  Ich möchte, dass unsere Satzung klare Regeln hat und keine variablen Optionen wie „mindestens 12“. Vor allem, wenn schon im nächsten Satz ein Widerspruch zur Formulierung „mindestens 12“ steht, nämlich „Nicht unmittelbar gewählte Bewerberinnen oder Bewerber rücken entsprechend ihrer Stimmenzahl nach.“.

 Auch wenn die Formulierung „mindestens 12“ eine gewisse Flexibilität bietet, um auf verschiedene Situationen reagieren zu können, darf diese Formulierung nicht im Widerspruch zur Logik stehen: wenn die Zahl der Mitglieder des Wahlausschusses nicht nach oben begrenzt ist, könnte es keine Nachfolgeregelung geben.

Miguel Freund weist die Anwesenden darauf hin, dass es bereits eine Formulierung „mindestens“ in den Satzungen gebe und dass dies kein Problem sei.

 Es handelt sich um den Satz „Bei der Wahl müssen ununterbrochen mindestens drei Mitglieder des Wahlausschusses … anwesend sein.  Leider ist dies ein typischer Vergleich von Äpfeln mit Birnen. 

 Noch einmal eine Erklärung für diejenigen, die das Wort „mindestens“ nicht verstehen wollen. Das „mindestens“ in der Anzahl der Mitglieder des Wahlausschusses ist eine klare funktionelle Mindestanforderung, die sicherstellen soll, dass der Wahlvorgang ordnungsgemäß überwacht wird. Es kann aber mehr sein.

Für: 45 Gegen: 1 Enthaltung: 10

§ 17

Durch die Wahl werden die Mitglieder der Gemeindevertretung auf die Dauer von vier Jahren zu ihrem Amt berufen

Dr. Michael Rado (für) begann seine Wortmeldung mit sehr interessanten Informationen.  Der Vorschlag, die Amtszeit zu verlängern, kam nicht aus dem Vorstand, sondern aus der Gemeindevertretung.

Zur Begründung wurde gesagt, dass die Gemeinde 180 Mitarbeiter hat, einen Jahreshaushalt von ca. XX Millionen Euro. Und wenn jemand neu in den Vorstand kommt, muss zuerst alles lernen, auch die Tätigkeit in der Gemeindevertretung muss gelehrt werden.

 Es sei daran erinnert, dass die Gemeinde über angestelltes Personal verfügt, das für die Verwaltung der Gemeinde zuständig ist (ein Geschäftsführer, ein Finanzdirektor, Leiterin des Elternheims, Leiter der Sicherheitsabteilung, Leiterin der Sozialabteilung). 

 Von den 15 im Jahr 2021 gewählten Mitgliedern der Gemeindevertretung sind nur zwei zum ersten Mal gewählt worden.

Miguel Freund (gegen) versuchte anhand eines Beispiels aus dem Berufsleben zu erklären, dass die Erhöhung der Legislaturperiode nicht notwendig sei. Wenn jemand neu eingestellt wird, hat er keine sechs Monate Zeit, sich einzuarbeiten.

Miguel Freund ist der Meinung, dass sich die kürzere Legislaturperiode positiv auf die Beteiligung der Gemeindemitglieder am Gemeindeleben auswirken kann.

Dr. Michael Rado entgegnete Herrn Freund, dass der Vergleich eines angestellten Mitarbeiters mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit falsch sei.

Abraham Lehrer hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Beteiligung der Gemeindemitglieder am Gemeindeleben wirklich minimal ist, auch wenn zu den Wahlen einige hundert von 4000 kommen.

Bettina Levy ist der Ansicht, dass die zuvor vorgebrachten Argumente nicht wesentlich sind. Wichtig ist, dass die Mitglieder der Gemeindevertretung/des Vorstandes aktiv und für die Gemeindemitglieder ansprechbar sind. Nur das ist wichtig und nicht drei oder vier Jahre.

 Vor drei Jahren habe ich Vorschläge zur Verbesserung der Kommunikation mit den Gemeindemitgliedern unterbreitet und sogar positive Rückmeldungen erhalten. Leider wurde nichts davon umgesetzt. Kennen Sie die Kontaktdaten der Mitglieder der Gemeindevertretung/des Vorstandes? Können Sie diese per E-Mail oder telefonisch erreichen?

Meine Vorschläge: Verbesserung der Kommunikation mit den Gemeindemitgliedern

Аnаtоli Кrеуmаn (gegen).

Ich habe mich auf die Versammlung vorbereitet und sogar eine kurze Rede geschrieben. Als ich die Gesichter der entführten Geiseln sah (einige von ihnen sind bereits tot), fand ich es viel passender, über einige Motive des Judenhasses zu sprechen, was ziemlich chaotisch rüberkam. 

Der blanke Hass gegen die Juden wird oft durch Lügen, Fälschungen, kranke Fantasien und usw. am Leben erhalten. Der in die Tat umgesetzte Hass zerstört das Leben, das Leben von Menschen, die völlig unschuldig sind.

Die Zahl derer, die an die Informationen des „Buches“ „Protokolle der Weisen von Zion“ glauben, wird von Jahr zu Jahr nicht kleiner. Diese Menschen sind fest davon überzeugt, dass wir die Welt beherrschen wollen und dass Machtgier ein Teil unserer DNA ist.

Durch die Verlängerung der Amtszeit bedienen wir den antisemitischen Mythos.

Seit Jahrzehnten dominieren dieselben Gesichter unsere Führung.  Dr. Michael Rado ist seit 1985 in der Gemeindevertretung. Ebi Lehrer ist seit 1987 dabei. Beide Herren sind seit zirka 20 Jahren davon im Vorstand. Wird die Einarbeitungszeit noch benötigt?

Anstatt dafür zu sorgen, dass bei unseren Wahlen die Grundsätze der Chancengleichheit und der Fairness eingehalten werden, wird wieder einmal über die Verlängerung der Amtszeit diskutiert. Am Wahltag vor dem Eingang zum Wahllokal Schokoladentafeln mit Namenslisten oder Flyer mit Namen zu verteilen, ist eine Schande.

Die Kölner Bürgen sind nicht blind, dieses Vorgehen schadet nicht nur dem Ansehen der Gemeinde, es schadet allen jüdischen Bürgen des Landes.

Dr. Felix Schotland meint dazu: Geiseln in diesem Zusammenhang zu erwähnen, ist völlig über die Gürtellinie gegangen.

Dr. Felix Schotland betont in seiner emotionalen Rede, dass die Gemeindevertretung, der Vorstand in all den Jahren demokratisch gewählt wurde. Was hat dieser Vorstand für die Gemeinde falsch gemacht? Diesem Vorstand ist es zu verdanken, dass die Gemeinde heute so gut dasteht. Wir haben 42 Millionen Fördermittel bekommen, um die Synagoge zu renovieren. Es ist unerheblich, ob es drei oder vier Jahre sind, es werden sowieso Leute gewählt oder aufgestellt. Während der Pandemie in Corona konnte der Vorstand vieles erreichen, was in den anderen Gemeinden nicht möglich war, z.B. die Desinfektionsmittel zu Beginn der Pandemie, ein eigenes Testzentrum usw. Wir investieren unsere Zeit in die Gemeinde, unsere Energie, und wir machen das ehrenamtlich.

Demokratische Wahlen bedeuten, dass jeder Kandidat grundsätzlich die gleichen Chancen hat. In dieser Gemeinde wird Demokratie etwas anders interpretiert. Auch wenn die Auszählung der Stimmen korrekt und öffentlich erfolgt, bedeutet dies nicht, dass die Wahlen demokratisch sind. Selbst der von der Gemeindeversammlung gewählten Wahlkommission wurde es verwehrt, einen Bericht im Gemeindeblatt zu veröffentlichen.

Ich stimme dir völlig zu, dass immer wieder die gleichen Personen aufgestellt und gewählt werden. Dr. Michael Rado wird auf jeden Fall gewählt, er persönlich muss nichts tun, um gewählt zu werden, aber er möchte gerne in den Vorstand, daher kommen regelmäßig „Glückwünsche“ von ihm und seiner Gruppe (auch wenn es formal legitim ist, sich über die Jahre das Deckblatt zu reservieren, fair ist das nicht). Diese vier Gesichter werden wir höchstwahrscheinlich mehrmals  noch in diesem Jahr sehen, zwei davon kurz vor den Wahlen.

  • Ist das fair?
  • Ist das gerecht?
  • Welche Chancen haben andere, neue Kandidaten, wenn sie z.B. gegen Dr. Rado antreten wollen?
  • Warum kämpft man so hart und investiert Tausende von Euro, um ehrenamtlich tätig zu sein?

Ihr seid der Vorstand einer religiösen Organisation, sind wir nicht alle gleich vor G-tt? Ihr seid dafür verantwortlich, dass es kaum Kandidaten gibt, weil viele potentielle Kandidaten keine Chance mehr sehen und gar nicht mehr kandidieren wollen.

Das Thema Corona-Pandemie sollte in dieser Gemeinde besser nicht mehr angesprochen werden, es war für uns eine Tragödie, deren Hintergründe (in Form eines Untersuchungsberichtes im Gemeindeblatt) unbekannt sind.

Wer braucht eigentlich eine Restaurierung des Synagogengebäudes nach historischem Vorbild? Hat man wirklich die Gläubigen, die regelmäßig in die Synagoge kommen, gefragt, ob sie eine Restaurierung wünschen? Hat man vielleicht die Gemeinde gefragt? 

Ein jüdisches Gymnasium wäre in der Vergangenheit viel nützlicher und notwendiger gewesen als die restaurierte Synagoge. Aber es wurde Karneval in die Synagoge gebracht, das sorgt sicher dafür, dass neue Leute in die Synagoge kommen.

Wir haben schon mehrfach über das Thema Ehrenamt gesprochen. Wer ehrenamtlich tätig ist, sollte nie sagen, dass die Tätigkeit viel Zeit, Kraft oder andere Ressourcen kostet. Niemand wird gezwungen, sich ehrenamtlich zu engagieren. Oy wey, take it or leave it, eine andere Option gibt es nicht.

Tzedek, Anstelle des Fazits

Lieber Felix, auf die Frage aus anderen Gemeinden „was will er überhaupt?“ gibt es eine einfache Antwort. Und ja, ich werde nicht müde, es zu wiederholen:

  • Ich wünsche mir, dass die Wahlen in dieser Gemeinde die fehlenden Fairness und Chancengleichheit bei Wahlen irgendwann die Vergangenheit angehören werden.
  • Ich wünsche mir, dass das Gemeindeblatt die Realität und die Meinungsvielfalt widerspiegelt und keine Propagandazeitung mehr ist.
  • Ich wünsche mir eine echte, nicht deklarierte Transparenz im Gemeindeleben.
  • Ich wünsche mir, dass der Rabbiner, der bei der Gemeindeversammlung immer eine kurze Rede hält, sich auch zu politischen Themen äußert.
  • Ich wünsche mir, dass der Rabbiner als spiritueller Leader der Gemeinde zu einer starken Stimme für Gerechtigkeit und Fairness wird.

 

Für: 26 Gegen: 21 Enthaltung: 9

Dank an alle, die gegen die Verlängerung der Amtszeit gestimmt haben.

Abstimmung der Vorstand- / Gemeinderatsmitgleider:

Da Dr. Michael Rado berichtete, dass der Vorschlag zur Verlängerung der Amtszeit aus dem Gemeinderat kam, wäre es interessant zu erfahren, wie die Abstimmung verlaufen ist.

Wie man sieht, war nur einer von sechs anwesenden Gemeinderatsmitgliedern für die Verlängerung.

Name, Vorname Abstimmung
 Dr. Felix Schotland Dafür
 Abraham Lehrer Dafür
 Dr. Daniel Fuhrmann Dagegen
 Stella Shcherbatova Dagegen
 Igor Schkljar – abwesend –
 David Kapoul Enthaltung (oder dagegen, in Verifizierung) 
 Bettina Levy Dafür
 Dr. Michael Rado Dafür
 Leonid Kogan Dafür
 Miguel Freund Dagegen
 Michael Polonskij Enthaltung
 Isabella Farkas – abwesend –
 Mikhail Orentlikher – abwesend –
 Dr. Daniel Weiss – abwesend –
 Maxim Stepanko – abwesend –

 


Text der Einladung:

Die Teilnahme an der außerordentlichen Gemeindeversammlung dürfte für jedes Mitglied der Synagogen-Gemeinde Köln von großem Interesse sein*. Wir freuen uns auf Sie und bitten um pünktliches Erscheinen um 16:00 Uhr. Sollte die vorher stattfindende ordentliche Gemeindeversammlung bis dahin nicht beendet sein, wird diese für die außerordentliche Gemeindeversammlung unterbrochen.

Sollte die außerordentliche Gemeindeversammlung am 14. Januar 2024 um 16:00 Uhr lt. Satzung § 35 nicht beschlussfähig sein, so laden wir Sie hiermit zu einer 2. außerordentlichen Gemeindeversammlung satzungsgemäß mit derselben Tagungsordnung ein, die am 25. Januar 2024, um 19:30 Uhr im Gemeindesaal stattfinden wird.

Gemäß §§ 11 und 35 der Gemeindesatzung ist diese zweite außerordentliche  Gemeindeversammlung in jedem Fall beschlussfähig.

* Wenn der Vorstand der Gemeinde (als Herausgeber des Gemeindeblattes) es ernsthaft gewünscht hätte, dass die Gemeindemitglieder zur Versammlung kommen, wurde die Einladung auch im Dezember-Ausgabe veröffentlicht. Die Einladung konnte auch auf dem Deckblatt des Gemeindeblattes anstelle der „Wahlwerbung“ abgedruckt werden.


Die Tagesordnung auf dieser Seite entspricht der offiziellen Einladung, die im Gemeindeblatt veröffentlicht wurde (Seiten 74-79).