Wenn Sie schon einmal das Begegnungszentrum der Synagogen-Gemeinde in Köln- Chorweiler besucht haben, ist Ihnen wahrscheinlich aufgefallen, dass es in den Räumen sehr stickig und im Sommer auch unerträglich heiß oder sogar kalt ist.
Der/m aufmerksamen Besucher/in dürfte auch die riesige Lüftungs- und Klimaanlage aufgefallen sein. Wenn Sie sich fragen, wozu sollte es wichtig sein, erfahren Sie dies später…
Das Gebäude des Gemeindezentrums hat eine hermetische Verglasung und die Fenster können nicht geöffnet werden. Bei einem Treffen mit dem Vorstand (Meet the Vorstand) am 13.09.2021 wurde eine Frage zur ausgefallenen Lüftungsanlage gestellt. Die MitarbeiterInnen des Zentrums mussten sogar die Türen der Notausgänge öffnen, um frische Luft hereinzulassen. Am schlimmsten ist jedoch die Tatsache, dass das Belüftungssystem nach Angaben von MitarbeiterInnen und BesucherInnen des Zentrums seit seiner Eröffnung im Jahr 2009 nicht einwandfrei funktioniert. Das Belüftungssystem fällt regelmäßig aus und ist praktisch wirkungslos.
Gemäß den Anforderungen (Coronaschutzverordnung, § 4 Abs. 6 Nr. 2) für öffentliche Bereiche ist eine regelmäßige Durchlüftung erforderlich:
In geschlossenen Räumen, die für einen Kunden- und Besucherverkehr geöffnet sind, ist zur Vermeidung von über Aerosole vermittelten Infektionen eine dauerhafte oder mindestens regelmäßige Durchlüftung mit kurzen Lüftungsintervallen sicherzustellen.
Wie diese Räumlichkeiten in den letzten Monaten, während der Pandemie, funktioniert hatten, ist mir ein Rätsel. Der Raum hat keine Fenster, die geöffnet werden könne, sodass die gesetzlich vorgeschriebene natürliche Belüftung nicht möglich ist. Werden da regelmäßig die Eingangstüren sowie die Fluchtwegtür geöffnet, entzieht sich meiner Kenntnis.
Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV
Ein Raum, der nicht gelüftet werden kann, darf nicht als Arbeitsraum genutzt werden. Gemäß Abs. 4 der „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“:
In umschlossenen Arbeitsräumen muss gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein. In der Regel entspricht dies der Außenluftqualität. Sollte die Außenluft im Sinne des Immissionsschutzrechts unzulässig belastet oder erkennbar beeinträchtigt sein, z. B. durch Fortluft aus Absaug- oder RLT-Anlagen, starken Verkehr, schlecht durchlüftete Lagen, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gesonderte Maßnahmen (z. B. Beseitigung der Quellen, Verlegen der Ansaugöffnung bei RLT-Anlagen) zu ergreifen. (RTL steht für Raumlufttechnische Anlage)
Die Einzelheiten über die weiteren Normen können Sie auf dem vollständigen Dokument entnehmen: Technische Regeln für Arbeitsstätten / Lüftung oder auch hier: Bundesrecht: Arbeitsstätten-Richtlinie Lüftung (ASR 5) Zu § 5 der Arbeitsstättenverordnung
Ich brauche wohl nicht zu erklären, dass in einem nicht belüfteten Raum:
- ein Vielfaches des Kohlendioxidgehalts vorzuweisen ist und es ungesund ist , sich darin aufzuhalten.
- die Menschen leiden unter Schläfrigkeit, Kopfschmerzen und Schwindel sowie Konzentrationsproblemen.
- erhöhte Luftfeuchtigkeit, die ebenfalls gesundheitsschädlich ist und zur Verbreitung von Schimmel beiträgt.
- steigt um ein Vielfaches die Wahrscheinlichkeit sich mit Infektionskrankheiten anzustecken.
- insbesondere während einer Pandemie, keine Aktivitäten stattfinden dürfen.
Wirklich empörend an dieser Situation ist jedoch die Art und Weise, wie mit den Menschen umgegangen wird. Lassen Sie mich Sie daran erinnern, dass es sich um die Räumlichkeiten einer religiösen Gemeinde handelt. In diesem Zusammenhang möchte Sie an die Worte eines der größten Thoragelehrten, Rabbi Hillel, erinnern: „Was du nicht willst, dass man dir tun soll, füge keinem anderen zu…“
Die überwiegende Mehrheit der BesucherInnen des Zentrums sind alte Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören. Ich glaube nicht, dass irgendein klar denkender Mensch ihren Angehörigen erlauben/empfehlen würde, diesen Raum zu betreten. Besonders wenn man weiß, dass die Lüftungsanlage aktuell nicht funktioniert ist. Es ist erwähnenswert zu sagen, dass der Gemeindevertretung fünf Ärzte angehören, die sich mit dem Problem hätten befassen müssen. Besonders hervorzuheben ist der russischsprachige Geriater Leonid Kogan, der die Tragweite der Situation hätte kennen und verstehen müssen.
Lüftungs- und Klimaanlagen im BGZ
Wie man sagt, einmal sehen ist hundertmal besser als hundertmal hören. Die folgenden Fotos wurden während einer umfassenden Renovierung des Gebäudes aufgenommen. Ich bin kein Experte im Bereich Lüftungssysteme, aber ich kann Google und einen gesunden Menschenverstand benutzen.
Das dritte Bild zeigt ein Außenklimagerät, dass zur Klimatisierung von großen oder industriellen Räumen verwendet wird. In dem BGZ-Chorweiler wird ein Clivet WSAN-XEE 182 eingesetzt. Die Fläche dieses Gebäudes beträgt ca. 220 m². Die Höhe dieses Raumes variiert von 3,2 m bis 4 m (durchschnittlich 3,62 m), so kommen wir auf etwa 800 m³ an Luftvolumen. Anhand der technischen Beschreibung und meiner Internetrecherche lässt sich vermuten, dass die Ausstattung der Anlage bei weitem den Bedarf des Zentrums übersteigt.
Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass ich kein Experte für Belüftungssysteme bin, aber ich möchte Sie bitten, selbst einige Schlussfolgerungen aus den unten stehenden Bildern zu ziehen.
- Bild Nr. 1 – Außenklimagerät Clivet WSAN-XEE 182. Alle technischen Details finden Sie hier.
- Bild Nr. 2 – Gesamtansicht der Klima- und Lüftungsanlage.
- Bild Nr. 3 – Gesamtansicht der Klima- und Lüftungsanlage.
- Bild Nr. 4 – Klimaanlagen im Chorweilerbad. Es ist wohl überflüssig, darauf hinzuweisen, dass sich sowohl die Luftmengen als auch die Luftqualität in diesen Räumlichkeiten um ein Vielfaches unterscheiden.
- Bild Nr. 5 – Die Klimaanlage in einer Lidl-Filiale. Die durchschnittliche Verkaufsfläche beträgt ca. 900 m².
Ich bin sicher, Sie haben sich analog zu mir bereits die gleiche Frage gestellt: Wie ist es möglich gewesen solche Anlage zu kaufen? Stellen Sie sich die Kosten für den Kauf und die Installation solcher Geräte vor. Und wie viel kostet es, immer wieder zu versuchen die Anlage zu reparieren? Da ein stabiler Betrieb dieser Anlage nicht möglich ist, muss es wohl ersetzt werden. Wer sollte dafür die Verantwortung tragen? Wirft eine Situation wie diese, nicht Fragen über die Qualität aller Bauarbeiten in der Gemeinde auf? Zu den Vorstandsmitgliedern gehörten damals auch zwei jetzige, Abraham Lehrer und Dr. Michael Rado und der ehemalige Geschäftsführer Benzion Wieber.
Fazit:
In diesem Artikel habe ich versucht, alle bestehenden Probleme kurz zu umreißen, für die es möglicherweise nur eine einzige Lösung gibt: den sofortigen Austausch der vorhandenen Geräte durch die geeignete. Aufgrund der Unmöglichkeit, einen stabilen Betrieb der bestehenden Anlagen seit mehr als 11 Jahre zu erreichen, lässt sich daraus schließen, dass die Anlage nicht zu dem Gebäude passt.
Bedauerlich ist die Tatsache, dass einige KandidatInnen zur Wahl in die Gemeindevertretung (wie z.B. Igor Schkljar) im Bewusstsein dieser Situation und der möglichen Folgen für die BesucherInnen von der Wahlkommission verlangen, die Wahlen von 10 bis 18 Uhr abzuhalten. Liegt es nicht in ihrem eigenen Interesse, indem sie plötzlich kurz vor der Wahl, die Rolle des „Beschützers“ der GemeindemitgliederInnen spielen?
Liebe Leserin, lieber Leser, meinen Sie nicht auch, dass jemand, dem die GemeindemitgliederInnen am Herzen liegen, sich dafür einsetzten sollte, dass die Lüftungsanlage repariert wird, anstatt die Wahlzeit zu verlängern?
Ich möchte Sie an eines der Grundprinzipien des Judentums erinnern – Pikuach Nefesh. Pikuach Nefesh (Rettung der Seele) ist ein Grundsatz im Judentum, der besagt, dass die Erhaltung des menschlichen Lebens über allen anderen Geboten der Thora steht.
Wir sollten die Tragödie im Elternheim nicht vergessen. Lassen wir nicht zu, dass sich eine weitere Tragödie ereignet, denn jedes Leben ist unbezahlbar! Wollen wir wirklich zulassen, dass unsere Liebsten wegen kleinlichen politischen Zwecken gefährdet werden? Denken Sie daran: „Wer eine Seele rettet, rettet die Welt…“.
Aufgrund all der oben genannten Fakten erwarte ich, dass die Gemeindeführung die Lüftung bis zum 07.11.2021 reparieren lässt. Wenn dies nicht mehr möglich ist, dann sollen die technischen Voraussetzungen für eine sichere Durchführung der Wahlen geschaffen werden. Man könnte zum Beispiel die Brandschutztür offen lassen und einen starken Ventilator auf den Boden stellen und so eine vorgeschriebene Luftzirkulation zu erreichen.
P.S.
Zur Klärung der Sachlage kontaktierte ich ein Vorstandsmitglied, Frau Bettina Levy. Hier ist die Antwort: der Vorstand sei bereits tätig gewesen. Ein Sachverständiger einer Fachfirma wurde beantragt, die bestehende Equipment zu untersuchen und einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten.
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