Brief an den Wahlausschuss: Beruf ist nicht gleich aktuelle Tätigkeit

Verehrte Kollegen,

bei jeder Wahl wird in einem Sonderheft eine Liste der Kandidaten inkl. ihrer Berufsbezeichnung veröffentlicht. Leider wird diese Spalte von den Kandidaten unterschiedlich interpretiert, missverstanden oder sogar absichtlich missbraucht. Ich schlage daher vor, die Kandidaten aufzufordern, die derzeit ausgeübte Tätigkeit anzugeben.

Beruf ist nicht gleich Aktuelle Tätigkeit!

Klarheit und Fairness gegenüber den Wählern und den anderen Kandidaten

Die Angabe der aktuellen Tätigkeit wird ein realistisches und relevantes Bild der beruflichen Situation der Kandidaten geben. Dies kann für Wähler informativer sein als formale Berufsbezeichnungen, die möglicherweise nicht die tatsächliche tägliche Arbeit widerspiegeln.

Die Wähler verlassen sich bei ihrer Entscheidung auf die Richtigkeit der Angaben. Falsche Berufsbezeichnungen täuschen die Wähler über die Qualifikation und den beruflichen Werdegang des Kandidaten und verschaffen diesen einen unlauteren Vorteil gegenüber anderen, ehrlichen Kandidaten, die ihre tatsächliche berufliche Situation angeben.

Ein Beispiel für eine korrekte und ehrliche Angabe ist hier Herr Abraham Lehrer. Er gibt offen seine aktuelle berufliche Situation an, nämlich Rentner zu sein.

Vermeidung möglicher rechtlicher Probleme

Es gibt immer wieder Kandidaten, die sich gerne als Inhaber deutscher Abschlüsse oder gleichwertiger Anerkennungen präsentieren. Nach § 132a Strafgesetzbuch (StGB) ist es in Deutschland strafbar, unbefugt akademische Grade, Titel oder Berufsbezeichnungen zu führen, die in Deutschland geschützt sind. Um Verwechslungen und rechtliche Probleme zu vermeiden, müssen ausländische Abschlüsse und Titel entsprechend gekennzeichnet werden, zum Beispiel:

  • Dipl.-Ingenieur (RU): Wenn der Abschluss in Russland erworben wurde.
  • Dipl.-Wirtschaftsingenieur (UA): Wenn der Abschluss in der Ukraine erworben wurde.

Michail Orentlikher ist ein gutes Beispiel für die korrekte Schreibweise der Berufsbezeichnung: Dipl.-Ing. (FH/SU).

Ausländische Abschlüsse müssen korrekt bezeichnet werden. Ebenso dürfen sich Ärzte oder Fachärzte nicht ohne entsprechende Anerkennung durch eine deutsche Landesärztekammer so bezeichnen (wenn ich mich bezüglich der Landesärztekammer nicht irre).

Wenn sich Herren Dr. Fuhrmann oder Dr. Schotland als Zahnärzte bezeichnen, dann ist das eine wahre und korrekte Angabe, genauso wie bei Herrn Dr. Weiss (Facharzt für HNO). Wenn jemand aber einmal Arzt war, darf er sich erst nach einer Anerkennung wieder als Arzt bezeichnen.

Mögliche rechtliche Konsequenzen für den Wahlausschuss

Der Wahlausschuss ist unter anderem für die Überprüfung und Sicherstellung der Korrektheit der Wahlunterlagen verantwortlich. Wenn bekannt wird, dass Kandidaten unzulässigerweise geschützte Berufsbezeichnungen führen und der Wahlausschuss dies ignoriert, könnte theoretisch eine Mitverantwortung entstehen. Eine Anzeige gegen einzelne Kandidaten, die unbefugt Titel führen, wäre eigentlich erfolgversprechender.

Ich bitte Sie, diesen Vorschlag auf unserer nächsten Sitzung zu besprechen und freue mich auf Ihre Unterstützung, um die Transparenz und Rechtmäßigkeit unseres Wahlverfahrens weiter zu verbessern.

Mit kollegialen Grüßen

Аnаtоli Кrеуmаn

P.S.

Liebe Wählerinnen und Wähler, lassen Sie sich nicht belügen. Wenn Sie wissen, dass es Kandidaten gibt, deren Selbstdarstellung nicht der Realität entspricht, informieren Sie bitte die Wahlkommission. Bitte nutzen Sie hierfür die Kontaktdaten der SGK.


§ 132a Absatz 1 StGB

„Gemäß § 132a Absatz 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter anderem bestraft, wer unbefugt inländische oder ausländische Amts-oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt oder inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt.“

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