Demokratie-Imitation oder warum sind die Wahlen illegitim

In diesem Artikel möchte ich die Frage nach der Legitimität der Wahlen zur Gemeindevertretung der Synagogen-Gemeinde Köln vom 07.11.2021 zur Diskussion bringen. Die Gemeinde, deren Vorstandsmitglieder (Abraham Lehrer) der Vizepräsident des „Zentralrats der Juden in Deutschland“ und zugleich der Präsident der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland ist. Die Gemeinde, in der sich die Büros der Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD) befinden.

Lassen Sie uns zunächst einige Begriffe klären, um sicherzustellen, dass meine Sichtweise  auf die Situation richtig verstanden wird.

Wenn wir den Begriff „Legitimität der Wahlen“ in wenigen Worten beschreiben würden, bedeutet dies – die öffentliche Anerkennung des Wahlergebnisses. Es muss klar sein, dass die Legitimität und die Legalität nicht dasselbe bedeutet.  Die Einhaltung gesetzlicher Formalitäten verleiht den Wahlen zwar die Rechtsgültigkeit, macht sie jedoch nicht legitim.

Der Zweck der Wahlen besteht in erster Linie darin, die rechtmäßige Machtübernahme sowie das Recht der Wählerin und Wähler, die Gemeinde durch die Wahl seines Vertreters zu regieren, legitimieren.

Aufgrund der Informationen, die der Vorstand den Gemeindemitgliedern zur Verfügung gestellt hat, sowie aufgrund der Bewertung des Ablaufs des Wahlkampfs und des Wahltages kann ich mit voller Überzeugung sagen, dass die am 7.11.2021 durchgeführte Neuwahl nicht legitim ist.

Noch vor dem Wahltag bin ich in der zuversichtlichen Hoffnung gewesen, dass die satzungswidrige Wahlwerbung am Wahltag der Vergangenheit angehöhren wird. Erst jetzt  ist es mir klar geworden, warum mein Appell an die Kandidatinnen und Kandidaten, die Entscheidung der Wählerin und Wähler sowie die Gesetze des Staates, in dem Sie leben, zu respektieren, im Gemeindeblatt nicht veröffentlicht wurde. Die Verteilung der Wahlwerbung liegt im unmittelbaren Interesse des kommissarischen Vorstandes und besonders seines langjährigen Mitgliedes Dr. Michael Rado.

Die Wahlen können auch nicht mehr formal als legal angesehen werden, da bereits klare und rechtsicher dokumentierte Verstoße gegen die Satzung gegeben hat. Somit hätte die Anfechtung auch Erfolgsaussichten. Der Zentralrat der Juden darf nicht ewig diese Situation ignorieren und muss sich letztendlich eingreifen, wenn er seine Glaubwürdigkeit als Verfechter der Demokratie nicht für immer verlieren möchte.

Worauf stützt sich meine Position

Beginnen wir damit, dass der erste Schritt zur Legitimität der Wahlen davon ausgeht, dass jede/r WählerInnen zunächst weiß, wann und warum Wahlen stattfinden. Wenn eine Wahl nach einer gesetzlichen Frist stattfindet, ist der Termin allen Wählern im Voraus bekannt sein sollte. Eine Legislaturperiode der SGK ist drei Jahre.

Die folgenden Gründe veranschaulichen deutlich die Unrechtmäßigkeit der Wahlen vom 7. November 2021:

1. Verheimlichung der gerichtlichen Niederlage

„Wenn es sich um Wahrheit und Gerechtigkeit handelt, gibt es nicht die
Unterscheidung zwischen kleinen und großen Problemen“ – Albert Einstein

Deckblatt des GB, Nr. 08 /2021

Der Gemeindevorstand wurde am Tag der Gerichtsverhandlung, dem 29.07.2021, über die endgültige Annullierung der Wahl informiert. Der Redaktionsschluss für die August-Ausgabe des Gemeindeblattes war aber am 07.06.2021. In der Zeitschrift wurde jedoch keine Information über die Ungültigkeit der Wahl vom 25.10.2020 veröffentlicht.

Es gibt nur eine logische Schlussfolgerung, der kommissarische Vorstand der Gemeinde (Herausgeber des Gemeindeblattes) hat Informationen über die Festsetzung von Wiederwahlen bewusst verschwiegen.

2. Begrenzte Informationsquelle

„Gerechtigkeit ist Wahrheit in Aktion“  – Joseph Joubert

Die Gemeindemitglieder erhielten per Post zwei Wochen vor den Gemeindeversammlungen die Einladung hierzu. Die Termine der beiden Gemeindeversammlungen wurden für Ende August angesetzt, also in der Urlaubszeit. Die Informationen, die viele Menschen per Post erhalten, werden oft als Werbung wahrgenommen und entsorgt. Wenn die Information in einer Zeitschrift veröffentlicht wäre, wäre die ernst wahrgenommen und gelesen.

Die Informationen zu den Gemeindeversammlungen wurden nicht im Gemeindeblatt veröffentlicht, obwohl es technisch möglich war!

In der Vergangenheit wurden die Informationen über die Gemeindeversammlungen (bei denen KandidatInnen und die MitgliederInnen des Wahlausschusses nominiert werden) im Voraus in dem Gemeindeblatt abgedruckt, und zwar zweimal.

3. Wahlwerbung als Grüße tarnen

„Die Täuschung währt wohl nur einen Augenblick,
aber das Beben zittert noch lange nach“ – 

Quelle: Gemeindeblatt Nr. 8/2021, Seite 52

In Kenntnis der bevorstehenden Wahlen schaltete Dr. Michael Rado eine Anzeige für seine Gruppe „Starke Repräsentanz- Starke Gemeinde“ auf dem hinteren Deckblatt des Gemeindeblattes (s. Punkt 5), so ist meine Vermutung. Die Neujahrsgrüße von Dr. Michael Rado und seine Familie befinden sich auf Seite 52. Somit kann das Deckblatt nur als die Wahlwerbung interpretiert werden.

4. Künstliche Verkürzung der Zeit zur Wahlvorbereitung

Meiner Erfahrung nach lagen in der Vergangenheit zwischen der Gemeindeversammlung und dem Wahltag in der Regel zwölf Wochen, aber diesmal sind es nur zehn gewesen. Deswegen hatten die Gemeindemitglieder zu wenig Zeit, sich mit den Programmen der Kandidaten vertraut zu machen. Das Wahlheft mit den Wahlprogrammen der Kandidaten wurde den Wählern erst 9-10 Tage vor dem Wahltag zugestellt (28-29.10.2021). Ich bin mir sicher, dass es nirgendwo auf der Welt eine solche Praxis gibt, dass die Wahlprograme der Kandidaten nur 9-10 Tage vor den Wahlen erscheinen! So wird den WählerInnen das Recht vorenthalten, die Programme der Kandidaten umfassend zu analysieren.

Nach dem Beschluss des Schiedsgerichtes müssen die Wahlen bis zum 31.12.2021 stattfinden. Wie Sie sich vorstellen können, gibt es keine logische Rechtfertigung, die Wahlen so kurzfristig durchzuführen, nämlich bis zum 7.11.2021.

Wenn es gewünscht wäre, wäre es selbstverständlich möglich, beide Mitgliederversammlungen der Gemeinde und die Wahlen innerhalb der vorgegebenen Zeit abzuhalten. Wenn es gewünscht wäre, könnten sowohl beide Gemeindeversammlungen als auch die Wahlen innerhalb der vorgegebenen Zeit abgehalten werden. Selbst die zahlreichen jüdischen Feiertage würden kein Hindernis darstellen.

5. Verheimlichung der Anfechtungsgründe

„Bewusste Verheimlichung ist dem Geist immer
noch widerwärtiger als die offene Lüge“ – 

Ein weiteres starkes Indiz für die Unrechtmäßigkeit der Wahl ist der Wunsch, die Informationen über die Gründe für eine Wahlwiederholung möglichst unsichtbar zu machen.  Im Bericht des Vorstandes über die Gemeindeversammlungen vom 22.08.2021 und 29.08.2021 stehen folgende Informationen:

Seit der letzten Ausgabe unseres Gemeindeblatts hat unser reges Gemeindeleben auch in zwei Gemeindeversammlungen seinen Ausdruck gefunden. Die Versammlungen, die am 22. und 29. August stattgefunden haben, haben folgende Beschlüsse gefasst: Die nächsten Wahlen zur Gemeindevertretung finden … … … statt. Der bisher aus sieben Mitgliedern bestehende Wahlausschuss wird auf neun erhöht. Über die Namen und die weiteren persönlichen Daten aller Kandidat*innen wird Sie das Wahlausschreiben informieren, das Ihnen in der zweiten Oktoberhälfte per Post zugehen wird.
Die Gemeindevertretung stellt die demokratische Repräsentanz (aber, nur wenn die Wahlen fair, frei von Manipulation und gleich für alle Kandidaten sind) unserer Gemeinde dar.

Wie wir sehen, wurde in der September-Ausgabe des Gemeindeblattes (eingegangen bei den Lesern am 29.09.2021) kein einziges Wort über die Gründe für die Wiederwahl / Wahlanfechtung verloren.

6. „Unlauterer Wettbewerb“?

„Für uns alles, für die andere – nach dem Gesetz“ –

Die hinteren Deckblätter des Gemeindeblattes sind mit der Wahlwerbung des langjährigen Vorstandsmitgliedes Dr. Michael Rado und seine Gruppe „Starke Repräsentanz- Starke Gemeinde“ in Beschlag genommen. Dr. Michael Rado ist seit 1985 Mitglieder der Gemeindevertretung (stand heute, genauso viel wie Angela Merkel und Wladimir Putin zusammen).

Gemeindeblatt Nr. 8/2021 August, 9/2021 September, 10/2021 Oktober. Robert Katona, Leonid Kogan, Dr. Michael Rado, Dr. Daniel Weiss
  • Sehen Sie einen sachlichen Bezug bei dem Satz „Bleiben Sie gesund“?
  • Hat hier Dr. Michael Rado in Wahrnehmung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Vorstand gehandelt?

Könnte man sich vorstellen, dass der Bürgermeister einer deutschen Stadt drei Monate vor der Wahl damit beginnt, sich und sein Hauptteam auf die Titelseiten offizieller Zeitschriften zu drucken (es macht keinen Unterschied, ob er dafür bezahlt hat oder nicht)? Als ich meinen KollegenInnen die Situation schilderte, glaubte niemand, dass dies überhaupt möglich sei.

Zusammenfassende Auflistung der Auswirkung der Werbung auf dem hinteren Deckblatt:

  • Die Zeitschriften mit den vier Kandidaten erhielten alle Mitglieder der Gemeinde, jede Familie per Post.
  • Die genannten Zeitschriften wurden drei Monate lang im Synagogengebäude in der Roonstraße, in den Gemeindezentren in Köln-Chorweiler und Köln-Porz, sowie im Gemeindezentrum in der Ottostraße, in dem sich das Gemeindebüro, die Grundschule, der Kindergarten und das Elternhaus befinden, ausgelegt.
  • Das Gemeindeblatt ist auch auf der offiziellen Website der Gemeinde zum Download angeboten.
  • So gelangte das Gemeindeblatt nicht nur in die Hände jedes Gemeindemitgliedes, sondern wurde auch von vielen Besuchern unserer Gemeinde gesehen: die Besucher der Synagogenführungen, die Besucher des Restaurants, der Gemeindezentren und all jene, die sich das Magazin über die sgk.de herunterladen.

Liebe Leserin, lieber Leser, bitte beantworten Sie nun folgende Fragen:

  • Liege ich falsch, wenn ich behaupte, dass die Gruppe von Dr. Michael Rado sich einen enormen Vorteil gegenüber den anderen Kandidaten verschafft hat?  Die anderen Kandidaten haben einfach nicht die erforderlichen Ressourcen, um mit der Gruppe von Dr. Rado mitzuhalten.
  • Darf ich behaupten, dass es Dr. Michael Rados Position im Vorstand (er ist als Vorstandsmitglied der offizielle Herausgeber der Zeitschrift) zu verdanken, die es ihm erlaubt wird, die Gemeindezeitschrift für seine persönlichen Zwecke zu nutzen?
    • Ich, zum Beispiel, durfte keine Werbung für meine Webseite im Gemeindeblatt kaufen. Wie oben bereits erwähnt wurde, können auch äußerst positive Beiträge von mir, die Zensur des Vorstandes entkommen.
    • Dr. Michael Rado hat seine Anzeige auf der hinteren Titelseite der Zeitschrift platziert, aber es darf nicht vergessen werden, dass es sich um eine Gemeinde-Zeitschrift und nicht um eine Vorstand-Zeitschrift handelt. Dies manifestiert sich schon im Namen Gemeindeblatt.
    • In diesem Zusammenhang halte ich es für notwendig, sie daran zu erinnern, dass die Hauptfinanzierungsquelle der Gemeinde die finanzielle Unterstützung des Landes NRW ist.
  • Finden sie auch, dass das Vorgehen der obengenannten Kandidatengruppe die Grundsätze der Chancengleichheit der anderen Kandidaten verletzt?

Es ist offensichtlich, dass der Punkt Unlauterer Wettbewerb allein ausreichen würde, damit jedes Gericht in Deutschland oder in einem anderen demokratischen Land solche Wahlen für ungültig erklärt.

Leider erlaubt der Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht, vor deutsche Gerichte zu gehen. Genau diese Schwachstelle im deutschen Recht wird von jüdischen Funktionären gerne ausgenutzt. Genaugenommen sind die Handlungen solcher jüdischen Funktionäre in erster Linie eine Beleidigung für die jüdische Werte, Tradition und Religion! Die KdöR ist zu einem Schutzschild vor dem in Grundgesetz verankerten Recht auf Gleichberechtigt geworden.

7. Werbung am Wahltag

Alle vorherigen Punkte hatten Auswirkungen auf die Mitglieder der Gemeinde, sowohl auf die potenziellen Wähler, die bereit sind, zur Wahl zu gehen, als auch auf diejenigen, die an den Gemeindewahlen nicht interessiert sind. Die Auswirkungen auf den Wähler am Wahltag sind enorm, insbesondere wenn es sich um ältere Wählerin und Wähler in Köln-Chorweiler und Köln-Porz (absolute Mehrheit 70+!!!) handelt. Wie die offene Auszählung der Stimmen zeigt, folgen viele Wähler blind den ihnen vorgelegten Listen.

Beachten Sie bitte, dass die Kandidaten so nah beieinander (Wahlergebnisse) liegen, sodass eine minimale Wählerbeeinflussung die Wahlergebnisse massiv verfälscht. Eine detaillierte Beschreibung der Wahlwerbung am Wahltag durch die Kandidaten Robert Katona, Leonid Kogan, Dr. Daniel Weiss finden Sie hier.

Gemäß der Wahlordnung für die Synagogen-Gemeinde Köln wurden folgenden Bestimmungen der Wahlordnung missachtet und verletzt:

  • § 8 Öffentlichkeit Nr. 4 – ist in und an den Gebäuden der Synagogen-Gemeinde Köln am Wahltag jede Beeinflussung der Wähler verboten – die Kandidaten Robert Katona, Leonid Kogan und Dr. Daniel Wiess haben sich nicht daran gehalten – Beweise liegen vor und auch diverse Zeugen.
  • Bundeswahlgesetz § 32  Nr.  1 Unzulässige Wahlpropaganda: Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.

Die Kandidaten Robert Katona, Leonid Kogan haben auch im Jahr 2020 direkt vor dem Eingang in die Synagoge die Wahlwerbung verteilt.

Auch der Punkt Werbung am Wahltag alleine ausreichen würde, um Wahlen für ungültig zu erklären.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass es einen weiter klaren Verstoß gegen die Satzung gibt (§ 1 Wahlausschuss Nr. 4), welcher ebenfalls alleine die Wahlen ungültig macht.

Fazit

Liebe Leserin, lieber Leser, ich möchte sie nicht auf einmal mit zu vielen Informationen überschütten. Ich hoffe, dass sie sich bereits ihre Meinung zum Thema gebildet haben. Meine Einschätzung der Gesamtsituation wird morgen in einem separaten Beitrag veröffentlicht. Ich freue mich bereits über Ihr Interesse.

Teil 2 – Nicht legitime Wahlen – Fragen zum Nachdenken

 


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