Die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler verdient Respekt

Kandidatinnen und Kandidaten, respektieren Sie die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler und die Gesetze des Staates, in dem Sie leben!

In den letzten Jahren ist der Versuch, die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler am Wahltag am Eingang zum Wahllokal zu beeinflussen, zu einer „guten“ Tradition in unserer Gemeinde geworden. Und das, obwohl derartige Praktiken der Wählerbeeinflussung sowohl gegen die Wahlordnung der Gemeinde als auch gegen das deutsche Wahlrecht verstoßen.

Betrachten wir den Kern des Problems zunächst von der Seite der zwischenmenschlichen Beziehungen. Im folgenden Beispiel beschreibe ich meine Wahrnehmung der Situation. Ich bin sicher, dass auch die absolute Mehrheit der Wählerinnen und Wähler die gleiche Sichtweise auf die Realität hat.

Um zu entscheiden, wen Sie wählen möchten, muss man (wenn auch nur theoretisch) einige Arbeit leisten: die Programme der Kandidatinnen und Kandidaten und die Beschreibungen ihrer Lebenserfahrungen lesen und miteinander vergleichen; möglicherweise die Programme zu den aktuellen Wahlen mit den vorherigen zu vergleichen; analysieren, inwieweit sind die Wahlversprechen eingehalten wurden und ob aktuelle Versprechen eingehalten werden können; sich vielleicht an persönliche Erfahrungen in der Kommunikation mit Kandidatinnen und Kandidaten zu erinnern; usw. Manchmal lohnt es sich, Freunde und Bekannte um Rat zu fragen, um zusätzliche Meinungen zu den Kandidatinnen und Kandidaten einzuholen, denen Sie möglicherweise Ihre Stimmen geben wollen. Kurz gesagt, einen verantwortungsvollen Umgang mit den Wahlen zu pflegen.

Was passiert kurz vor dem Betreten des Wahllokals? Der Wähler wird von einer/m Kandidatin oder einem Kandidaten begrüßt und erhält eine Liste oder einen Schokoriegel mit den Namen der Kandidatin oder dem Kandidaten, für die er nach Meinung dieses Kandidaten stimmen sollte.

Tatsächlich hat derjenige, der sich unmittelbar vor der Abstimmung für berechtigt hält, Ihnen vorzuschreiben, wen Sie wählen sollen, hat Ihnen das Recht auf unabhängiges Denken und das Recht auf eigene Entscheidungen verwehrt. Ich halte solche Handlungen nicht nur als eine Manipulation, sondern empfinde sie als Verstoß gegen die Menschenwürde. Die Wähler werden als Tiere im Zirkus betrachtet, die mit einem Bonbon belohnt werden, wenn sie das Richtige tun.

Denken wir daran, dass wir die Führung einer jüdischen orthodoxen Religionsgemeinde wählen und nicht der Vorstand eines „Kaninchenzüchtervereins“.  Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich daran erinnern, dass es im Judentum moralische und ethische Verhaltensnormen gibt. Erinnern Sie sich an die Worte von Rabbi Hillel: „Was dir nicht lieb ist, das tue auch deinem Nächsten nicht an. Das ist die ganze Thora…“

Anmerkung: Um herauszufinden, wie die deutsche Rechtsprechung die Grenzen des Verbots der Wahlwerbung „am Wahltag im und um das Wahllokal“ definiert, habe ich den Bundeswahlleiter um eine Klarstellung gebeten (Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden) und folgende Antwort erhalten:

«Entscheidend ist, dass die Wahlberechtigten das Wahlgebäude/den Wahlraum betreten können, ohne unmittelbar zuvor durch Wahlpropaganda oder sonstige Aktionen massiv behindert oder beeinflusst zu werden. Es gilt daher ein Sperrbereich von etwa 20 Metern zur Eingangstür des Wahllokals. Die Grenzen des unmittelbaren Zugangsbereichs sind jeweils im Einzelfall anhand der konkreten örtlichen Situation zu beurteilen. Entscheidend ist vielmehr, ob Wählerinnen und Wähler unmittelbar und unausweichlich mit Wahlwerbung in einer Weise konfrontiert werden, dass die freie Wahlentscheidung beeinträchtigt wird. Deshalb kann auch Wahlwerbung in größerer Entfernung unter das Verbot fallen, wenn beispielsweise der Zugang zum Wahllokal nur über einen schmalen Pfad erreichbar ist, den alle Wählerinnen und Wähler zwangsläufig passieren.“

Ich glaube, dass eine weitere Wahlanfechtung zweifellos folgen wird, wenn es erneut zu einem Verstoß gegen die Satzung kommt. Diese Entwicklung ist nicht im Interesse unserer Gemeinde und schon gar nicht im Interesse derjenigen ist, die sie vertreten wollen.


P.S.

Leider ist dieser Artikel ungeachtet einer positiven Rückmeldung seitens der Redaktion nicht in der Oktober-Ausgabe des Gemeindeblattes erschienen. Dafür „bedanke“ ich mich persönlich bei dem Herausgeber des Gemeindeblattes, dem Vorstand (Bettina Levy, Abraham Lehrer, Dr. Michael Rado, Dr. Felix Schotland) der SGK.

Unsere Gemeinde-Zensoren sehen kein Problem mit dem hinteren Deckblatt (Oktober, August, September), aber sie sehen, wie es scheint ein Problem mit dem oberen Beitrag.

Gemeindeblatt Nr. 8, 9, 10/2021. Robert Katona, Leonid Kogan, Dr. Michael Rado, Dr. Daniel Weiss