Gegendarstellung zum Artikel „Warum haben mehrere tausend Mitglieder der JGDUS kein Stimmrecht?“

Nachdem wir den Artikel gelesen hatten, wollten wir der Aufforderung nachkommen, die Fehler die bewusst oder aus Unwissenheit publiziert wurden, zu korrigieren oder richtig zu stellen. In dem Artikel werden so viele Aspekte angesprochen, dass es eines Aufsatzes benötigt, um detailliert darauf zu antworten. Daher bitten wir vorab um Entschuldigung, dass wir auf einige Punkte nur kurz und zur Aufklärung eingehen.

Der Autor Herr Кгeуmаn kam 1999 als Kontingentsflüchtling in die BRD. d.h. weil er Jude war, bekam er den Flüchtlingsstatus. Demnach war es der deutschen Behörden eine Selbstverständlichkeit, seine Jüdischkeit durch eine jüdische Gemeinde feststellen zu lassen und ihn einer Gemeinde (aufgrund seiner Aufnahmestelle) zu zuweisen. Als sich nicht bekennender Jude, hätte er seine Migration in die BRD nicht antreten können. Des weiteren ist die JGDUS eine orthodox geführte Einheitsgemeinde. Das bedeutet, dass sie alle Strömungen des Judentums vereint und auch vertritt. Seine angesprochene Glaubensfreiheit, hätte er also vorher in Taschkent verkünden können und wäre dann dementsprechend dort geblieben. Oder aber, er ließ sich in der BRD nieder, suchte dann ein Amtsgericht an seinem Wohnsitz auf und legte nachdem von ihm im GG verankerten Recht seine Glaubensbekundung der jüdischen Religion ab. Auch das ist sein Recht. Es ist aber nicht die Aufgabe einer jüdischen Gemeinde (Gemeinschaft) das in seinem Namen zu tun oder ihn aufgrund geringer Teilnahme, Nicht – Mitwirkung einfach aus der Gemeinde raus zu schmeißen. Es gibt auch passive Mitglieder.

Zu der Absicht der JGDUS möchten wir noch folgendes äußern. Die JGDUS hat in der Zeit der großen Migrationswelle aus den ehem. GUS Staaten Ihre Tore und Herzen weit aufgemacht, um jüdischen Menschen (egal welcher Herkunft) zu helfen und Ihnen ein zweites Zuhause zu geben. Andere Gemeinden sahen es anders und in ihrer Angst um einen „Identitätsverlust“ beschränkten sie die Aufnahme jüdischer Menschen. Der angesprochene Paul Spiegel s. A. sah aber nur das“ jüdische Leid“ und die daraus resultierende Verpflichtung zu helfen – das war vielleicht sein größter menschlicher Verdienst. Es gab sogar eine politische Beschwerde aus Israel, wo man der Auffassung war, dass zu viele jüdische Kontingentsflüchtlinge in die BRD kamen anstatt nach Israel.

Die JGDUS ist bis heute stolz darauf, keine jüdischen Menschen aufgenommen zu haben, die es nicht wollten. Sie etablierte Einrichtungen und Institutionen, wie die Sozialabteilung, das Sorgentelefon u.v.m. und ist heute stolz darauf eine prosperierende jüdische Gemeinde zu sein. Wenn Herr Кгeуmаn also von einem Teil der Mitglieder spricht, die am Gemeindeleben gar nicht oder nur wenig teilnehmen, so sollte Herr Кгeуmаn auch Institutionen wie den Kindergarten ansprechen. Dieser ist der „größte“ der Stadt Düsseldorfs. D.h. dass die Flüchtlinge von damals, die nicht wie von ihm erwähnt zwanghaft nach Düsseldorf kamen, heute ein jüdisches Leben führen und suchen, indem Sie Ihr Wertvollstes, Ihre Kinder in die Institutionen der JGDUS senden (Kindertagesstätte, Kindergarten, Grundschule und jetzt auch Gymnasium) .

Für diese Bildungsinstitutionen wird traditionell das meiste Geld aufgewendet und die von Herrn Кreуmаn angesprochene staatliche Unterstützung reicht bei allem „guten Willen“ und „historischer Verantwortung“ seitens der BRD, bei weitem nicht aus. Zudem kommt eine Versorgung unserer älteren Gemeindemitglieder in Form des besten Elternheims der Stadt (zertifiziert) und vielen Abteilungen, Aktivitäten und Clubs.

Die Wahlen 04.11.2019

Um zuletzt auf des Autors Demokratieverständnis einzugehen muss man vorab erwähnen, dass vorausgesetzt für den Autor Demokratie = Mehrheitsentscheid bedeutet, die Düsseldorfer Gemeindeversammlung (also alle Gemeindemitglieder) mehrfach entschieden hat, dass in Düsseldorf nur der politisch mitbestimmen darf, der seiner finanziellen Verpflichtung nachkommt (Härtefallausnahmen selbstverständlich nicht mit eingenommen). Die Satzung besagt, dass wahlberechtigt nur Gemeindemitglieder sind, die Ihren finanziellen Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber nachgekommen sind. Um die endlose Diskussion, die den Rahmen sprengen würde, über eine in der Tora verankerte Pflicht oder das Kirchensteuergesetz (für uns Kultussteuer, Kultusgeld), oder die Entscheidungen der Landesverbände zu vermeiden , nur soviel: ES WAR EINE ENTSCHEIDUNG DER GEMEINDEMITGLIEDER. Und die Wahlkommission hat die Satzung der Gemeindemitglieder (Gemeindeversammlung) umgesetzt. Des weiteren werden alle jüdische Menschen in der JGDUS trotzdem betreut, (Teilnahme, Wünsche, soziale Belange u.v.m.), obwohl solche Mitglieder in anderen Gemeinden, in denen Sie Ihrer finanziellen Verpflichtung nicht nachkommen, bereits an der Eingangstüre zur Gemeinde abgewiesen werden. Nicht so in der jüdischen Gemeinde Düsseldorf.
Die finanzielle Verpflichtung des einzelnen, steht also auch nicht in Verbindung mit der von Staatswegen, öffentlich gewollten Unterstützung der jüdischen Gemeinden in der BRD, um aus Gründen der historischen Verantwortung jüdisches Leben in Deutschland zu unterstützen und zu fördern.

Was hat das mit der Gemeinde zu tun, wenn die Rede vom deutschen Staat ist?

Sollte Herr Кгeуmаn daher einen Blick in die Zukunft wünschen, dann laden wir ,der Gemeinderat der JGDUS, Ihn hiermit herzlich ein , unsere Bildungsinstitutionen zu besuchen, um zu sehen wie hunderte von jüdischen Kindern gemeinsam spielen, lernen, Identitäten und Freundschaften für ein Leben bilden, gleich welcher Herkunft Ihre Eltern oder Großeltern waren. Vielleicht gelingt es uns dann auch Herrn Кгeуmаns jüdische Identität, aufgrund derer er zweifelsohne in die BRD migrieren durfte ,so zu berühren, dass er ein stolzes und aktives Gemeindemitglied einer jüdischen Gemeinde wird.

Gez. Der Gemeinderat der jüdischen Gemeinde Düsseldorf

 


Kommentar zur Gegendarstellung

Nachdem ich die Antwort der JGDUS auf meinen Artikel gelesen hatte, fiel es mir schwer, sie nicht zu kommentieren…

JGDUS (1) Demnach war es der deutschen Behörden eine Selbstverständlichkeit, seine Jüdischkeit durch eine jüdische Gemeinde feststellen zu lassen und ihn einer Gemeinde (aufgrund seiner Aufnahmestelle) zu zuweisen.

(1) Wenn die Feststellung der Jüdischkeit seitens der Gemeinde etwas ganz Natürliches ist, wie die JGDUS behauptet, warum wurde diese nicht in den anderen Städten durchgeführt?

Wie hätte man mit den Migranten verkehren müssen, die in die Städte zugewiesen worden waren, die über keine jüdische Gemeinde verfügten? Wem oder was hätten sie beitreten sollen?

Laut Logik der Gemeinde hätten ausgerechnet die Gemeinden die Anträge auf die Einreise in die BRD überprüfen müssen, ohne das BAMF mit der unnötigen Arbeit zu belästigen. Nichtdestotrotz, aus welchem Grund stellten sich die Jüdische Gemeinde Düsseldorf und die Ausländerämter der Städte, die sich im Einzugsgebiet der JGDUS befanden, über die Botschaften der GUS-Staaten und das BAMF, die die Einreise in die BRD genehmigten?

Wer ermächtigte faktisch die Gemeinde mit Funktionen der Kriminalpolizei und erteilte ihr das Recht, die Dokumentenmanipulationen zu offenbaren?

JGDUS (2) Als sich nicht bekennender Jude, hätte er seine Migration in die BRD nicht antreten können.

(2) Wenn ich den Vorwurf richtig interpretiere, so ist ein bekennender Jude derjenige, der bereit ist, die Gebühren der JGDUS widerspruchlos zu bezahlen.

Darüber hinaus lässt eine solche Aussage der JGDUS Zweifel aufkommen, ob die Gemeindemitglieder wissen und sich darüber im Klaren sind, wer nach Deutschland als Kontingentflüchtling immigrierte (Fast 90% davon sind Neuzuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion)? Die Mitarbeiter der Botschaften der BRD erkundigten sich nicht danach, ob die Kandidaten nach der Einreise nach Deutschland der jüdischen Gemeinde beitreten wollten, als diese ihre Unterlagen eingereicht hatten. Das Glaubensbekenntnis ist eine persönliche Angelegenheit und wird nicht vom Staat kontrolliert.
Man immigrierte nach Deutschland nicht weil man sich als jüdisch empfand, sondern mit dem Ziel, in einem erfolgreichen, kapitalistischen Land zu leben. Jeder, der das Gegenteil behauptet, gibt sich als scheinheilig. Die bekennenden Juden haben den Staat Israel gewählt, und keinesfalls Deutschland.

Verehrte Mitglieder des Gemeinderats, Ihnen ist sehr wohl bekannt, dass der absolute Großteil der „jüdischen“ Einwanderer aus sogenannten Mischehen entstammen, in denen sehr oft nur ein Eintragsteller jüdisch war. Solche Familien ermöglichten die Ausweitung und Bereicherung der russischen und ukrainischen orthodoxen Kirchen in Deutschland mit neuen Mitgliedern. Es wäre naiv zu glauben, dass ein solcher Eintragsteller sich für das Gemeindeleben interessieren würde, selbst wenn er ein halachischer Jude gewesen wäre.

Es ist durchaus vorstellbar, dass genau diese Personengruppe von den Gemeindemitgliedern als passive Mitglieder genannt wird. Worin besteht aber die Passivität dieser Menschenkategorie? Als sie vor 15-20 Jahren in Deutschland eintrafen, reichten sie ihre Dokumente zur Überprüfung der JGDUS ein. Daraufhin wurden sie in der Gemeinde aufgenommen und kreuzten seitdem dort nie wieder auf. Bemerkenswert zu erwähnen ist, dass bei der Dokumenteneinreichung kein Gespräch mit dem Rabbiner geführt wurde, wie es sich für eine Gemeinde gehören würde, die die Menschen informal aufnahm. Als Gemeindemitglieder wurden diejenigen registriert, die eine jüdische Mutter oder Großmutter mütterlicherseits hatten, unabhängig von ihren wahren religiösen Überzeugungen.

JGDUS (3) Seine angesprochene Glaubensfreiheit, hätte er also vorher in Taschkent verkünden können und wäre dann dementsprechend dort geblieben.

(3) Ich glaubte aufrichtig, dass der Begriff der Glaubensfreiheit präzise genug meine Rechte beschreibt, insbesondere das Recht auf Nichtzulassung jeglichen Zwangs. Aber vielmehr wundert mich der Fakt, dass ich dieses Recht in Taschkent besaß, aber es mir in Deutschland fehlt, insbesondere in Düsseldorf. Wer bevollmächtigte die Vorstandsmitglieder mit der Funktion, Entscheidungen darüber zu treffen, wer, wo und auf welche Weise das Glaubensbekenntnis ausleben soll?

JGDUS (4) in ihrer Angst um einen „Identitätsverlust“ beschränkten sie die Aufnahme jüdischer Menschen.

(4) Im November 2010 nahmen 2.158 Personen an den Wahlen teil, das entspricht 33,48 Prozent der wahlberechtigten Mitglieder. Bei den Wahlen im Jahr 2018 waren es 840 Gemeindemitglieder. Wie man leicht erkennen kann, sank die Zahl über die Hälfte! 76% der Gemeindemitglieder hatte kein Wahlrecht und auf diese Weise fehlte ihnen das Recht, ihre Vertreter für den Gemeinderat mitzubestimmen, die ihre Interessen vertreten würden. Dies nennt man eine Beschränkung der Identitätsverlust. Oder sehe ich die Situation falsch, liebe Leserinnen und Leser?

JGDUS (5) Die JGDUS ist bis heute stolz darauf, keine jüdischen Menschen aufgenommen zu haben, die es nicht wollten.

(5) Dies ist eine sehr gewagte, und mehr noch eine absurde Aussage. Die beigefügte Kopie des Gemeindebriefes an das Ausländeramt der Stadt Leverkusen endet mit dem folgenden Satz: „Wir bitten Sie, der genannten Person einen dauernden Aufenthalt in Leverkusen zu ermöglichen.“ Dieser Brief beweist direkt, dass der weitere Aufenthalt ohne die Genehmigung der Gemeinde nicht möglich wäre!

Wie hätte der verehrte Leser (oder die Gemeinderatsmitglieder selbst) gehandelt, wenn er vor der Wahl stände: bei Ankunft in der BRD der Jüdische Gemeinde Düsseldorf beizutreten oder in eine der Sowjetrepubliken zurückzukehren? Vermutlich bedarf diese rhetorische Frage keiner Antwort. Ich kann für mich und für die Mehrheit der Kontingentflüchtlinge sprechen, dass der Beitritt der JGD bei der Ankunft in Leverkusen ein Zwang war.

Die Wahlen vom 04.11.2018

JGDUS (6) Düsseldorfer Gemeindeversammlung (also alle Gemeindemitglieder) mehrfach entschieden hat.

(6) Ich höre gern über die Demokratie, wenn die aktive Minderheit (vermutlich besuchen die Hauptversammlung der Gemeinde nicht mehr als einige Hundert, und nicht ca. 6000 Mitglieder) der passiven Mehrheit das Grundrecht jeder demokratischen Gesellschaft wegnimmt – nämlich das Wahlrecht!

Verehrte Mitglieder des Gemeinderates, Sie haben nicht etwa jegliche Beziehung zu der Realität verloren? Für wen halten Sie sich, wenn Sie denjenigen die Rechte nehmen, denen Sie nach Ihrer Aussage „Ihre Tore und Herzen weit aufgemacht … ein zweites Zuhause zu geben …“?

Es wäre interessant, die gesamte Liste der Einschränkungen für die sogenannten „passiven Mitglieder“ aufzulisten (Ich bitte um Ergänzungen oder/und Korrektur):

  • Kein Wahlrecht und die damit verbundene unmögliche Beeinflussung der Gemeindeentwicklung.
  • Keine Zustellung des Gemeindeblatts, und wird den Menschen die Chance weggenommen, informiert zu werden und am Gemeindeleben teilzunehmen
  • Die Beerdigung auf dem jüdischen Friedhof ist erst dann möglich, wenn die Schulden beglichen werden.

 Kann ich die oben aufgelisteten Punkte eine Ausgrenzung nennen?

Mir ist unbekannt, wie das Verfahren zur Änderung der Gemeindeordnung mit dem Ziel des Wahlrecht- und sonstigen Rechtentzugs für die bösartigen Nichtzahler des Kultusgeldes eingeleitet und abgelaufen war. Doch ich gehe davon aus, dass jedes Gemeindemitglied über 18 Jahren eine Einladung (oder war sie im Gemeindeblatt publiziert?) für die Hauptversammlung erhielt, wo an der Tagesordnung die Frage nach der Änderung der Gemeindeordnung mit detaillierter Änderungsbeschreibung stand. Nun lassen Sie uns fragen: Wenn jemand Ihre Rechte wesentlich einschränken möchte und es im Zuge einer öffentlichen und ehrlichen Abstimmung durchführt, nehmen Sie an einer solchen Versammlung teil, um die Änderungen des Status quo zu verhindern? Ich bin davon überzeugt, dass Sie es tun werden, wenn es Sie wirklich antastet.

Sollte die Gemeinde und das Gemeindeleben Sie nicht interessieren, so werden Sie eine solche Maßnahme ignorieren. Wäre es für den Gemeindevorstand nicht sinnvoller, diese Personenkategorie aus der Statistik auszuschließen?

Was hat das mit der Gemeinde zu tun, wenn die Rede vom deutschen Staat ist?

JGDUS (7) …einen Blick in die Zukunft wünschen…
JGDUS (8) er ein stolzes und aktives Gemeindemitglied einer jüdischen Gemeinde wird.

(7) Wenn die Vertreter der jüdischen Gemeinden das Wort „Zukunft“ benutzen, frage ich mich, ob die verehrten Damen und Herren die Realität objektiv wahrnehmen können und wollen? Sagt Ihnen der Begriff der Demographie nichts? Der Anteil der Kinder unter 18 Jahren beträgt in der JGD lediglich 696 Personen (10,4%), wohingegen Personen über 80 Jahren mit 920 Personen vertreten sind. Insgesamt zählt man 4030 Personen über 51 Jahren.

(8) Es wäre lesenswert zu erfahren, was man unter „ein stolzes und aktives Gemeindemitglied einer jüdischen Gemeinde zu sein“ versteht? Vermutlich sind es diejenigen, die jahrzehntelang in den unterschiedlichen Gemeinderäten Deutschlands tagt?

Anstelle des Fazits

Es scheint, als hätten die Gemeinderatsmitglieder den Sinn meines Artikels nicht verstanden (oder taten so, als ob sie ihn nicht verstanden hätten), als sie eine Antwort darauf verfassten. Die Rede ist eindeutig nicht von mir oder von meinem Ursprungsland. Die Rede ist davon, dass die Gemeinde die Menschen ausnutzt, um eine zusätzliche Finanzierung vom Staat zu erhalten. De jure bestehen in der JGD 6695 Mitglieder, de facto – ca. 2100!!!

Man darf nicht aus der Landeskasse die finanzielle Förderung für eine Gemeinde bekommen, die dreimal kleiner ist als angegeben. Man darf nicht die Gemeindemitglieder als passiv bezeichnen, wenn sie sich jahrelang für sie nicht interessieren, sie bestehen einfach nicht! Wenn das kein Betrug ist, was ist dann Betrug? Und es interessiert mich nicht, für welche guten Zwecke das Geld verwendet wird.
Es wäre ehrlich und korrekt dem Beispiel der Hauptparteien Deutschlands zu folgen, im Falle der Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge. Zum Beispiel der CDU: wenn ein Mitglied mit seinen persönlichen Mitgliedsbeiträgen oder mit etwaigen Sonderbeiträgen länger als sechs Monate im Zahlungsverzug ist….  …auf die Folgen der Zahlungsverweigerung die rückständigen Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt. Der Kreisvorstand stellt die Beendigung der Mitgliedschaft fest und hat dies dem ausgeschiedenen Mitglied schriftlich mitzuteilen.

Wäre es nicht fair, wenn die JGDUS & Co. ähnlich verfahren würden?

Falls dieser Artikel auch von Unterstützer der jüdischen Gemeinschaft in NRW gelesen wird

Die Probleme mit nicht existierenden Gemeindemitgliedern sind nachweislich auch in anderen Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen präsent.

Als ein Gemeindemitglied bin ich der Regierung des Landes NRW sehr dankbar für die Unterstützung, jedoch als deutscher Staatsangehöriger und Steuerzahler erwarte ich von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine korrekte, faire Behandlung der jüdischen Gemeinden in NRW, die auf der Einhaltung der Gesetze und der demokratischen Normen basiert. Ich hoffe, dass die Landesregierung solche undemokratische Vorgehensweise der JGDUS nicht toleriert und entsprechende Maßnahme ergreift, um die Fairness und Gleichbehandlung wiederherstellen zu können.

P.S.

Dieser Artikel wurde an die Mitglieder der Gemeindevertretung, des Vorstandes, sowie an den Geschäftsführer der Synagogen-Gemeinde-Köln weitergeleitet.

Als einer der ehrenamtlichen Revisoren der SGK, sehe ich es als wichtig an, dass die beschriebene Situation (nachteilhaft für die SGK) bei der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung besprochen wird. Aufgrund der zweifelhaften Angaben der Mitgliederzahlen entsteht für meine Gemeinde ein potenzieller Schaden über 500 000 Euro.

Falls die Gemeinderatsmitglieder der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf diese Diskussion fortsetzen möchten, so schlage ich vor, dies auf den Seiten des Gemeindeblatts zu tun. Es wäre angemessen, dass die JGDUS für Aufklärung sich an das Schiedsgericht des Zentralrates der Juden wenden würde.

Für mich ist die Diskussion geschloßen…