Am 23.11.2021 erhielten alle Gemeindemitglieder per Post eine Einladung zur regulären, jährlichen Gemeindeversammlung der Synagogen-Gemeinde Köln. Die Gemeindeversammlung ist für Dienstag, den 14. Dezember 2021, um 19:30 Uhr geplant. Laut Satzung wird die Gemeindeversammlung bei fehlender Beschlussfähigkeit von mindestens 50 stimmberechtigten Gemeindemitgliedern um 30 Minuten verschoben und beginnt erst um 20.00 Uhr.
Liebe Gemeindemitglieder, wenn es Ihr Ziel wäre, dass möglichst wenige Besucher an der Gemeindeversammlung teilnehmen, welche Uhrzeit würden Sie dafür wählen? Ein Werktag, am späten Abend, passt perfekt, nicht wahr? Es versteht sich von selbst, dass die Mitglieder*innen der Synagogen-Gemeinde, die in abgelegenen Kölner Stadtteilen wie z.B. Chorweiler und Porz wohnen, nicht an einer Versammlung, die erst um 19.30 Uhr beginnt, teilnehmen können und werden.
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Einladung, unterzeichnet von vier Vorstandsmitgliedern der Synagogen-Gemeinde, zwei Tage (am 22.11.2021) vor der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 24.11.2021 verschickt wurde. Es ist auch erwähnenswert, dass der Vorstand zum Zeitpunkt der Erstellung der Einladung sein Amt noch nicht offiziell angetreten hat. Erst nach einer Konstituierende Sitzung (inkl. Verpflichtung) beginnt die neue Gemeindevertretung zu existieren. Ich bin mir sicher, sollte eine Entscheidung in der Abstimmung mit den Mitgliedern der Gemeindevertretung getroffen werden, würde die Gemeindeversammlung wie in der Vergangenheit für Sonntag (12.12.2021 oder 19.12.2021) um 14:30 Uhr angesetzt.
Liebe Gemeindemitglieder*innen, wohnhaft in Köln-Chorweiler und Köln-Porz!
Sie brauchen keine Angst zu haben, vergessen zu werden, denn in drei Jahren wird man sich wieder an Sie erinnern. Sie werden wieder zu einer Gemeindeversammlung eingeladen, die wie bisher am Sonntag um 14.30 Uhr stattfinden wird. Dann werden Ihnen in den Wahlprogrammen die goldene Berge versprochen. Man wird Ihnen sagen, wie sehr sie geschätzt, geliebt und umsorgt werden. Und am Wahltag erhalten sie wieder eine Liste mit den Personen, die sie wählen müssen. Und selbst die Listen, die ihnen gegeben werden, erhalten Sie allein aus Sorge um ihre Gesundheit, damit Sie Ihre Gehirnneuronen nicht überanstrengen…
Verehrte Mitglieder*innen der Gemeindevertretung,
ich appelliere hiermit an Ihren Sinn für Verantwortung und an Ihre Vernunft, die geplante Gemeindeversammlung auf einen optimalen Zeitpunkt (Sonntag) zu verlegen.
Verlegung der Gemeindeversammlung:
Köln, 9. Dezember 2021
Sehr geehrte Gemeindemitglieder,
auf Empfehlung der Gemeindevertretung der Synagogen-Gemeinde Köln, der der Vorstand folgt, wird die Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2021 coronabedingt verlegt.
Ein neuer Termin wird Ihnen noch mitgeteilt.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen und Schabbat Schalom
Synagogen-Gemeinde Köln
Der Vorstand
Einladungstext:
Liebe Gemeindemitglieder,
wir laden Sie höflich ein zu der am
Dienstag, den 14. Dezember 2021 um 19:30 Uhr
lt. § 9 der Satzung der Synagogen-Gemeinde Köln für das Jahr 2020 turnusmäßigen im Gemeindesaal Roonstraße 50, 50674 Köln stattfindenden
Gemeindeversammlung.
Tagesordnung:
-
- Eröffnung
- Wahl der Versammlungsleiterin/des Versammlungsleiters
- Berichte des Vorstandes, der Gemeindevertretung und der Dezernate
- Bericht der Revisoren
- Ich vermisse hier die Möglichkeit, die weiteren Mitglieder*innen der Revisionskommission zu wählen
- Aussprache
- Entlastung für das Jahr 2020
- Verschiedenes
Die Teilnahme an der Gemeindeversammlung dürfte für jedes Mitglied der Synagogen-Gemeinde Köln von großem Interesse sein. Wir freuen uns auf Sie und bitten um pünktliches Erscheinen um 19:30 Uhr (Einlass:19:00).
Sollte diese Gemeindeversammlung am 14. Dezember 2021 um 19:30 Uhr nicht beschlussfähig gemäß § 11 der Satzung der Synagogen-Gemeinde Köln sein, so laden wir Sie hiermit zu einer
2. Gemeindeversammlung
satzungsgemäß mit derselben Tagungsordnung ein, die am selben Tage, nämlich am Dienstag, den 14. Dezember 2021, um 20:00 Uhr im selben Saal stattfinden wird.
Gemäß § 11 der Gemeindesatzung ist diese zweite Gemeindeversammlung in jedem Fall beschlussfähig.
Mit freundlichen Grüßen
Synagogen-Gemeinde Köln
Der Vorstand
Abraham Lehrer Bettina Levy Dr. Michael Rado Dr. Felix Schotland