Groteske Demokratievorstellung des Mitgliedes der Gemeindevertretung

In dieser kurzen Ausführung mochte ich Ihnen zeigen, welche groteske Formen die „Demokratievorstellung“ in Köpfen einigen Mitglieder der Gemeindevertretung eingenommen hat.

Einige Zeit nach der Veröffentlichung meines Vorschlages zur Gründung einer Kommission zur Änderung der Wahlordnung hat mich ein langjähriges Mitglied der Gemeindevertretung per E-Mail kontaktiert. Sein Schreiben war ebenfalls an die Mitglieder der Gemeindevertretung sowie anderen Personen via BCC gerichtet.

Leider hat sich das verehrte Mitglied der Gemeindevertretung darauf bestanden, dass sein Name nicht publik gemacht wird und sein Schreiben nicht veröffentlicht wird (in seinem Brief forderte er aber von mir die „Transparenz“). Deswegen werde ich den Inhalt seines Briefes in eigenen Worten und Zitaten wiedergeben.

Der Verfasser des Briefes moniert, dass es auf www.wsgk.de keine technische Möglichkeit gibt, die Kommentare zu den Beiträgen zu hinterlassen. Er hält es für „demokratisch und paritätisch, jedem die Möglichkeit geben“ die Beiträge zu kommentieren, um „eine wirklich transparente und demokratische Diskussion zu führen“.

Auch wenn der Vorschlag, die Seite, um eine Kommentarfunktion zu erweitern, grundsätzlich nicht negatives darstellt, gibt es vieles, was stand heute dagegen spricht.

Hier ist meine Antwort auf seine E-Mail.


Lieber …,

wir haben uns mehr als einmal über das Thema diskutiert. Gerne erkläre ich die Situation erneut und zeige die Probleme, die eine eingeschaltete Kommentar-Funktion mit sich bringt.

1. Ein Forenbetreiber ist für alle Beiträge auf seiner Seite, die man selbst oder die dritte Person (Forennutzer) eingestellt hat, verantwortlich.

Auch wenn der § 10 TMG mehr Freiheiten bietet:  Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern… 

Oder das LB Berlin (10.09.2009) dies in seinem Urteil die Rechtslage ähnlich sieht: „es keine vor Prüfungspflicht für Beiträge der Forennutzer seitens des Forumsbetreibers gibt.“

Oder auch: OLG Koblenz (2007): „Die Bezeichnung eines Dritten als Betrüger in einem Internetforum kann eine zulässige Meinungsäußerung sein.“

2. Ein weiteres Problem sind die Pflichten des Seitenbetreibers und die Rechten der Nutzer, die sich aus der DSGVO (Pflicht am 25.05.2018) ergeben. Die Freischaltung der Kommentar-Funktion ist aus der Sicht der DSGVO eine Öffnung der Büchse der Pandora.

3. Jeder Benutzer, der sich auf einer Seite anmelden darf, erhöht das Sicherheitsrisiko für die Seite.

4. Die Gemeinde hat eine eigene Seite auf Facebook. Da existiert bestimmt die Möglichkeit, die offenen Diskussionen zu führen. (Ich kann sogar selbst eine offene Seite erstellen und alle Materialen dort posten, damit diese weltweit über Facebook-Suche verfügbar werden.)

5. Was hindert Dich daran, selbst eine Facebook-Gruppe zu erstellen? Damit kannst Du den Punkt Transparenz abdecken, welcher in Deiner Wahlprogram stand, Du musst es nur wollen.

6. Du kannst Dich auch dafür einsetzen, dass die www.sgk.de eine Plattform wird, um „wirklich transparente und demokratische Diskussion zu führen.“

7. Selbstverständlich kann ich Deine Kommentare auch unter dem Blogbeitrag veröffentlichen. Steht auf der ersten Seite: www.wsgk.de: „Es ist mir ein Anliegen, nicht nur meine Ideen und Vorstellungen kundzutun, deshalb lade ich Sie ein, selber Artikel zu veröffentlichen, auf die Beiträge zu reagieren unter Beachtung eines respektvollen Umgangs.“


Leider war meine Ausführung für den verehrten Gemeindevertreter nicht zufriedenstellend. Hier ist seine Antwort darauf:

Nach Meinung des Mitglieds der GV „Demokratie endet … mit der Einschränkung der Meinungsfreiheit … und Demokratie sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten“.  – ganz korrekte Aussagen, wenn man diese ganz abstrakt von der Situation betrachtet.

Weiterhin kommt ein „Ultimatum“.   Solange auf meiner Seite: – „das Grundprinzip der freien Meinungsäußerung nicht eingehalten wird … werden Ihre Vorschläge meinerseits nicht diskutiert“.

Wenn ich solche Mails von „demokratisch gewählten“ Personen lese, dann ist mein erstes Gefühl: das Fremdschämen. Das Fremdschämen für die Personen, die als offiziellen Vertreter der jüdischen Bürgen in Köln gelten , auch wenn diese zwischen 5,7% bis 8.8% der wahlberechtigten Stimmen erhalten.

Zweites: das Mitleid (das Mitleid an diejenige, die jedes Mal glauben, dass in der Gemeinde positiven Änderungen möglich sind).

Ich glaube, dass wir uns alle hier uneingeschränkt einigt,  dass die Aussage des Mitgliedes der GV zur „Einschränkung der Meinungsfreiheit„ ein buchstäbliches Beispiel der Heuchelei ist. Besonders, wenn mein Aufruf zur freien Meinungsäußerung, welcher auf allen Seiten zusehen ist, völlig ignoriert wird. Er aber gleichzeig verlangt, dass jeder anonyme Nutzer auf meiner Seite alles schreiben darf. Das Mitglied der Gemeindevertretung der SGK möchten doch nicht, dass sein Name hier veröffentlich wird.

Wenn jüdische Funktionäre das Wort „Demokratie“ aussprechen, haben sie gar nicht vor, diese in eigenen Gemeinden umzusetzen oder hat sich das Wort „Demokratie“ längts zu einem Buzzword mutiert? Die Sonderstellung, die die jüdischen Gemeinden in Deutschland genießen dürfen und daraus resultierende Wahrnehmung, hat längst von der Realität abgekoppelt.