Leserbrief zum Beitrag „Inwieweit sind die Versprechungen koscher?“

Wenn ein Autor ein Leserbrief bekommt, dann ist es ein positives Zeichen, dass er mit seiner Veröffentlichung den Leser erreicht hat. Wenige Tage nach der Veröffentlichung (Inwieweit sind die Versprechungen koscher?) erreichte mich ein Schreiben eines besorgten Lesers, ein Mitglied der Synagogen Gemeinde Köln.

Mir wurde vorgeworfen, dass ich in meinem Blogbetrag (in Rubrik „3. Medizinische Ethik“) die „ehrverletzende“ Äußerungen getätigt habe und drei Ärzte dadurch beleidigt sei.

Die Fragen, die ich in meinem Artikel stelle, bezeichnet der Leser als eine „üble Nachrede“ (StGB § 186 Üble Nachrede). Von mir wurde verlangt, die Rubrik innerhalb von 24 Stunden zu entfernen.

Da der Leser sich erst zu den dritten Punkt (Rubrik) meiner Wahlprogramanalyse äußerte, gehe ich davon aus, dass die Punkte eins und zwei auch für ihn unumstritten sind.

Leider verstand der Leser nicht, dass die Punkte 1 und 2 eine Feststellung der Tatsachen sind. Der Punkt 3 hingegen ist eine Reihe von daraus resultierenden Fragen, die ich mir als Wähler der SGK stellen darf. Es versteht sich auch von selbst, dass ich als Autor, solche Fragen auch an meinen Lesern stellen darf.

Der Lesebrief kann aus rechtlichen Gründen nicht auf dieser Seite veröffentlicht werden. Ich veröffentliche meine Antwort an den Leser ebenso in gekürzter Form, da einige Passagen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Leserbrief zum Beitrag


Sehr geehrte_

mit Verwunderung habe ich Ihr Schreiben vom 07.10.2020 zur Kenntnis genommen.

Zu den unbegründeten Vorwürfen, sowie Einschüchterungsversuchen kann ich mich wie folgt äußern:

  • Seit Jahren appelliere ich auf meiner Webseite an die Gemeindeführung sich an die demokratischen Normen und Werte eines Rechtstaates zu halten.
    • Meine Webseite entspricht dem § 55 Absatz 2 RStV und beinhaltet journalistisch-redaktionell gestaltete Informationen, welche durch im GG verankerte Rechte auf freie Meinungsäußerung geschützt sind.
  • Im Jahr 2006 wurde in der Synagoge-Gemeinde die Wahl in der Gemeindevertretung durchgeführt.
    • Das Schiedsgericht des Zentralrates der Juden hat diese undemokratischen Wahlen für ungültig erklärt. Daher wurden die Wahlen im Jahre 2008 wiederholt. Über die Motive und die Ursachen des Einspruches wurden die Gemeindemitglieder nicht informiert.
    • Der Appel des Richters (Herman Alter) ist bei dem Vorstand der SGK leider bis heute nicht angekommen: „… Respekt und Fairness unter anderen auch bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu wahren.“ Es wurde außerdem auf die schwammige Formulierung in der Wahlordnung der Satzung hingewiesen.
  • Leider hat die Gemeindeführung den Appel des Richters nicht gehört und die Wahlordnung nicht angepasst.
    • Es wurde sogar eine Satzungskommission zwecks Satzungsänderung gegründet, derer Vorschläge wurden nicht umgesetzt.
    • Wer profitiert von der Wahlordnung, ohne die klaren und unmissverständlichen Regeln?
  • Im Jahr 2017 hat der Gemeindevorstand das Gemeindeblatt ebenso für eigene Werbezwecke genutzt.
    • Auch dann gab es ein Protest gegen den Missbrauch des Gemeindeblattes durch den Vorstand.
    • Jedes Mal, als die Gemeinde sich einen rechtlichen Rat gesucht hat, sind die Kosten entstanden. Diese Kosten werden genaugenommen überwiegend von deutschem Steuerzahler getragen und nicht von den Vorstandsmitgliedern persönlich! Was ich im Übrigen für angebracht halte.
    • Die Kosten der Wahlwiederholung im Jahr 2008, die Rechtsberatungskosten sind dem Wunsch nach absoluter Macht einigen Personen, unter denen ich auch Sie sehe, geschuldet.

Zur Äußerung zum dritten Punkt meiner Wahlprogrammanalyse möchte ich an dieser Stelle auf meinen Blogbeitrag verweisen und dort können Sie gerne meine freigemachten Meinungsäußerungen dazu lesen. Lediglich erlaube ich mir die Bemerkung, dass es m.E. Berufe gibt, die ein hohes Maß an Moral und Werte abverlangen und der Beruf des Arztes gehöht definitiv dazu.

Wenn jemand in der öffentlichen Organisation (oder auf politischer Ebene) kandidiert, dann ist er nicht mehr eine private Person, sonders eine Person des öffentlichen Lebens. Wenn jemand sich als Kandidat aufstellt, dann muss er davon ausgehen, dass ein öffentliches Interesse an seiner Person existiert.

Fazit

Verehrter Leser, meine journalistische Tätigkeit basiert auf einigen Prinzipien kennen, eines davon ist:

Ursache und Wirkung Prinzip

Wenn die Gemeindeführung sich „korrekt“ und respektvoll den anderen Gemeindemitgliedern gegenüber verhalten würde, gebe es keinen Grund für mich darüber zu schreiben. Wenn die Gemeindewahl unter der Beachtung aller demokratischen Regeln und Werten durchgeführt worden wäre, gebe es keinen Grund für mich dies anzumahnen.

Leider ignorieren die Mitglieder der Gruppe „Starke Repräsentanz – Starke Gemeinde“ diese fundamentalen Prinzipien. Ich möchte alle an die Worte von Rabbi Hillel erinnern: „Was dir nicht lieb ist, das füge auch deinem Nächsten nicht zu“.

Ich kann in diesem Jahr stolz auf meine Wahlkommission-Teamkollegen sein, wir haben gemeinsam viel erreicht.

Ich werde weiterhin meine Grundüberzeugung folgen, dass in einem demokratischen Land auch unangenehme Fragen gestellt werden dürfen und auch meine persönliche Meinung äußern.

Herzliche Grüße

AnаtoIi Кreуmаn

(Blogger www.juedischdenken.de)