Maxim Stepanko, Mitglied der Gemeindevertretung, ist kaum anwesend

Im Mittelpunkt dieses Beitrags steht mein Schreiben an die Vorsitzende (Isabella Farkas) und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung (Dr. Daniel Fuhrmann, Michail Orentlikher) sowie an den Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln.

Leider haben weder die Vorsitzende der Gemeindevertretung noch ihre beiden Stellvertreter auch nach fünf Tagen (versendet am 12.08.2024, um 10:48 Uhr) die Zeit gefunden, auf meinen Antrag, das ständig abwesende Gemeindevertretungsmitglied (Maxim Stepanko) wegen satzungswidrigen Verhaltens aus dem Gremium auszuschließen, zu antworten. In dieser Situation sehe ich den Vorsitzenden der Gemeindevertretung in der Pflicht, auf solche Briefe eines Gemeindemitglieds zu reagieren.

 


Sehr geehrte Damen und Herren,

es erfüllt mich mit großer Sorge und Enttäuschung, dass eines unserer Mitglieder der Gemeindevertretung sich wiederholt und ohne triftige Gründe von den Sitzungen fernhält. Laut unserer Satzung verliert ein Mitglied seinen Sitz, wenn es an drei aufeinanderfolgenden Sitzungen innerhalb eines Vierteljahres ohne rechtzeitige Angabe triftiger Gründe nicht teilnimmt.

Der Begriff „triftige Gründe“ ist allgemein verständlich. Es handelt sich um Umstände, die eine Person daran hindern, an den Sitzungen teilzunehmen, sei es aufgrund von Krankheit, familiären Notfällen oder anderen unvorhersehbaren Verpflichtungen. Ein Mitglied der Gemeindevertretung, das einfach nicht erscheint, weil es in einem anderen Land mit der eigenen Familie lebt, erfüllt aber keinesfalls die Kriterien eines triftigen Grundes.

Es ist eine Chuzpe sondergleichen, dass Maxim Stepanko trotz seines Wohnsitzes in Israel weiterhin einen Sitz in unserer Gemeindevertretung beansprucht (seine Mitgliedschaft in der SGK ist ebenfalls fraglich). Dass er mit seiner Frau und Kindern in Israel lebt, ist keine Entschuldigung, sondern eine absolute Unverschämtheit gegenüber uns allen, die wir uns mit Herzblut für unsere Gemeinde einsetzen.

Unsere Gemeindevertretung funktioniert nur, wenn alle Mitglieder aktiv und präsent sind. Wiederholte Abwesenheit untergräbt das Vertrauen in unsere Strukturen und demotiviert diejenigen, die ihre Verantwortung ernst nehmen. Wenn wir anfangen solche Ausnahmen zuzulassen, gefährden wir die Integrität und Funktionsfähigkeit unserer Gemeindevertretung. 

Ich fordere Sie daher auf, konsequent im Sinne aller Gemeindemitglieder zu handeln und das betreffende Mitglied, das seiner Pflicht nicht nachkommt, aus der Gemeindevertretung auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen,

Аnаtоli Кrеуmаn

Dieser Beitrag wurde aktualisiert, um auf Wunsch der Familie bestimmte persönliche Informationen zu entfernen.


Quelle der Abwesenheitsinformationen

Die nachfolgende Auflistung wurden anhand der öffentlich zugänglichen Protokolle der Sitzungen der Gemeindevertretung erstellt. Die Abwesenheit eines Mitglieds ist als „entschuldigt“ vermerkt.

Abwesenheit seit der Gemeindewahl im Jahre 2021:

  • 2021:  50 %
  • 2022:  71.43 %
  • 2023:  44.44 %
  • 2024:  80 %

2021:

  • 24.11.2021   – anwesend
  • 08.12.2021  – abwesend

2022:

  • 28.03.2022 – anwesend
  • 12.05.2022  – abwesend
  • 22.06.2022 – abwesend
  • 16.08.2022 – abwesend
  • 19.09.2022 – anwesend
  • 07.11.2022  – abwesend
  • 12.12.2022  – abwesend

2023:

  • 24.01.2023  – anwesend
  • 22.02.2023 – abwesend
  • 22.03.2023 – anwesend
  • 24.04.2023 – abwesend
  • 31.05.2023 – abwesend
  • 04.09.2023 – anwesend
  • 16.10.2023  – abwesend
  • 20.11.2023  – anwesend
  • 18.12.2023  – anwesend

2024:

  • 08.01.2024 – anwesend (steht beides, anwesend und abwesend!)
  • 27.02.2024 – abwesend
  • 15.04.2024 – abwesend 
  • 14.05.2024 – abwesend
  • 24.06.2024 – abwesend

In diesem Jahr hat Maxim Stepanko im zweiten Quartal an drei aufeinanderfolgenden Sitzungen ohne triftigen Grund gefehlt.

Satzung § 18 Zusammensetzung

Ein Mitglied der Gemeindevertretung verliert seinen Sitz,

  • ein Mitglied verliert auch seinen Sitz beim Nichterscheinen zu drei (aufeinanderfolgenden Sitzungen innerhalb zumindest eines Vierteljahres, ohne rechtzeitig triftige Gründe hierfür anzugeben. Erfolgt nach schriftli­cher Aufforderung (durch Einschreibebrief) innerhalb eines Monats keine Klärung, so stellt die Gemeindevertretung fest, dass sein Sitz als verloren gilt.

Begriff „triftige Gründe“

Als „triftige Gründe“ gelten unvorhergesehene, zwingende oder vorübergehende Umstände, die eine Teilnahme unmöglich machen.

Dazu gehören typischerweise:

  • Akute Krankheit oder medizinische Notfälle
  • Unvorhersehbare familiäre Notfälle
  • Unaufschiebbare berufliche Verpflichtungen
  • Höhere Gewalt (z.B. Wetterbedingungen, die eine Anreise unmöglich machen)

Fazit

Es ist ein Skandal und eine Schande für unsere Gemeinde, dass wir ein Mitglied in der Gemeindevertretung dulden, das seine Pflichten dermaßen schamlos vernachlässigt!

Die erschreckenden Abwesenheitsquoten sprechen Bände: 80% Fernbleiben in diesem Jahr! Das ist nicht nur eine Missachtung der Satzung, sondern ein Schlag ins Gesicht jedes engagierten Gemeindemitglieds.

Noch empörender ist die Tatsache, dass unsere Führung – Vorstand und vor allem Vorsitzende der Gemeindevertretung – auf diesen offensichtlichen Missstand nicht reagiert.

Die Fortsetzung der Mitgliedschaft von Maxim Stepanko ist eine Farce und untergräbt noch mehr das Vertrauen in die demokratischen Strukturen der Gemeinde, die bereits seit Jahren unter der mangelnden Fairness bei der Durchführung von Wahlen leiden.


Update 20.08.2024

Maxim Stepanko hat fairerweise seinen Rücktritt aus der Gemeindevertretung erklärt.

Frau Farkas hingegen hat auf meinen Brief nicht einmal reagiert. Aus diesem Grund erlaube ich mir, die Eignung von Frau Farkas als Vorsitzende der Gemeindevertretung in Frage zu stellen.