Wahlordnung der Synagogen-Gemeinde Köln
Hier finden Sie einen Auszug aus der Satzung der Synagogen Gemeinde Köln, nämlich die Wahlordnung. A. DER WAHLAUSSCHUSS § 1 Wahlausschuss 1. Der Wahlausschuss besteht aus mindestens 12 (1) Mitgliedern, die aus ihrer Mitte auf der konstituierenden Sitzung, zu der der Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln schriftlich zu laden hat, den Wahlleiter/die Wahlleiterin als Vorsitzenden/Vorsitzende, seine/ihre…