Transparenz bei der Vergabe von gemeindeeigenen Wohnungen

Quod Licet Iovi, Non Licet Bovi

Es ist allgemein bekannt, dass die Synagogen-Gemeinde Köln über einige Wohnungen in Köln-Sülz verfügt, die vermietet werden. In diesem Beitrag, der sowohl an den Wahlausschuss als auch an den Vorstand der Synagogen-Gemeinde gerichtet ist, möchte ich einige Fragen zur Vergabepraxis dieser Wohnungen aufwerfen, um eine offene Diskussion anzuregen.

Köln-Sülz ist eine begehrte Wohnlage. Für jede Wohnung, die in dieser Gegend ausgeschrieben wird, bewerben sich Hunderte von Interessenten, von denen einer den Zuschlag erhält.  Nach aktuellen Angaben von www.immoportal.com liegen die Mietpreise hier je nach Objekt über dem Kölner Durchschnitt. Besonders attraktiv ist auch die fußläufige Erreichbarkeit der Synagoge.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Vergabe der gemeindeeigenen Wohnungen transparent und fair erfolgt.

Fragen zur Vergabepraxis

In einer Gemeinschaft, insbesondere in einer religiösen Gemeinde, sollten Offenheit und Gerechtigkeit zentrale Prinzipien sein. Diese Werte sind unerlässlich, um das Vertrauen der Gemeindemitglieder in die Gemeindeführung und die Entscheidungsprozesse zu erhalten.

Daher sollten folgende Fragen nicht nur gestellt, sondern auch offen und klar beantwortet werden:

  • Werden frei werdende Wohnungen öffentlich, z.B. im Gemeindeblatt, ausgeschrieben? (wir alle kennen die Antwort und sie lautet nein)
  • Gibt es Inserate in den gängigen Immobilienportalen (wie z.B. immonet.de oder www.immobilienscout24.de)?
  • Wie wird sichergestellt, dass alle Gemeindemitglieder die gleiche Chance haben, sich für eine solche Wohnung zu bewerben?
  • An wen und unter welchen Bedingungen kann eine gemeindeeigene Wohnung vermietet werden? (nach meinem Wissenstand ist die diese Wohnung nicht öffentlich gefördert (ohne WBS)).

Eine Wohnung für ein Mitglied der Gemeindevertretung

Kürzlich wurde bekannt, dass ein amtierendes Mitglied der Gemeindevertretung der Synagogen-Gemeinde Köln, Hr. Igor Schkljar in eine gemeindeeigene Wohnung eingezogen ist. Dies wirft weitere Fragen auf:

  • Wurde diese Wohnung öffentlich ausgeschrieben?
  • Nach welchen Kriterien wurde sie vergeben? (Unter Hunderten von Bewerbern den Zuschlag zu erhalten, ist wirklich ein Glücksfall, oder?)
  • Wurde diese Entscheidung aufgrund der besonderen Verdienste des Gemeinderatsmitglieds der Synagogen-Gemeinde Köln  getroffen? Wenn ja, nach welchen Kriterien wurde dies beurteilt?
    • Wir haben in der der Synagogen-Gemeinde eine Person, die sogar vom Bundespräsidenten verehrt wurde. Hat diese Person diese Wohnung angeboten bekommen?
  • Könnte es sein, dass dieses Gemeinderatsmitglied so viel für diese Wohnung zahlt, dass die Gemeindeführung darin eine Chance gesehen hat, Geld für die Gemeindebudget zu verdienen?
  • Könnte es sein, dass dieses Gemeinderatsmitglied so viel für diese Wohnung zahlt, dass die Gemeindeführung darin eine Chance sieht, Geld für den Gemeindehaushalt zu verdienen?
  • Entspricht die Miete einem marktüblichen Niveau, das den Interessen der Gemeinde entspricht, ohne dass der Gemeinde ein jährlicher Schaden von mehreren tausend Euro entsteht?
    • Wer haftet dann für den möglichen finanziellen Schaden?
    • Nach meinen Informationen könnte hier ein finanzieller Schaden entstehen, da die Wohnung höchstwahrscheinlich vom Sozialamt bezahlt werden muss.
  • Warum wird die Wohnung demjenigen zugewiesen, der die Sozialleistungen erhält, und nicht demjenigen, der die Steuern zahlt? An den, der 30 Euro im Jahr an die Gemeinde zahlt und nicht an den, der mehrere hundert Euro an die Gemeinde zahlt.
  • Wurde ein möglicher Interessenkonflikt zwischen der Rolle als Gemeindevertreter und der Position als Mieter einer Gemeindewohnung kritisch hinterfragt und besprochen?
  • Kann es sein, dass durch die Vergabe einer Wohnung an ein Mitglied der Gemeindevertretung der Synagogen-Gemeinde Köln eine rechtswidrige Diskriminierung seitens der Gemeindeleitung gegenüber anderen Wohnungssuchenden in Köln-Sülz vorkommen könnte?

Interessenkonflikte und die Integrität der Gemeindevertretung

Es besteht kein Zweifel, dass hier ein offensichtlicher Interessenkonflikt vorliegt. Wäre dieser Herr nicht Ratsmitglied gewesen, hätte er nie von der Existenz dieser Wohnung erfahren. Ist nicht auch die Vorteilsnahme aus der Funktion „Mitglied der Gemeindevertretung“ offensichtlich?

Ist die Unabhängigkeit des Gemeinderatsmitglieds noch gewährleistet, wenn es von der Gemeinde eine Wohnung erhält? Bleibt die Integrität der Entscheidungen des Gemeinderatsmitglieds bestehen?

Juristische Meinungen

Nach Auffassung der Juristen sollte ein bereits gewähltes Mitglied der Gemeindevertretung bei der Vergabe einer gemeindeeigenen Wohnung gar nicht berücksichtigt werden, um den Anschein einer unzulässigen Bevorzugung zu vermeiden.

Frage an den Wahlausschuss

Unsere Gemeindesatzung (§ 15) untersagt Angestellten der Synagogen-Gemeinde Köln oder deren unmittelbaren /Angehörigen (bis zum 1. Grad). die Kandidatur für die Gemeindevertretung zu kandidieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Führungsposition oder um einen Aushilfsjob für ein paar hundert Euro im Monat handelt.

z.B. die Ehefrau hat eine Stelle als Aushilfe in der Gemeinde (4 Std./Woche, 400 Euro/Monat) und der Ehemann kann nur deshalb nicht kandidieren, weil seine Integrität in Frage gestellt wird.

Diese Regelung soll Interessenkonflikte verhindern. Sollte diese Regelung nicht auch für Personen gelten, die durch Mietverträge mit der Gemeinde in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis stehen? Sowohl ein Mietvertrag als auch ein Arbeitsvertrag sind Nachweise für die finanzielle Abhängigkeit.

Ich möchte den Wahlausschuss bitten, diesen Aspekt bei der Zulassung von Kandidaten zu berücksichtigen und zu prüfen. Die Satzung sollte im Sinne ihres Geistes ausgelegt werden, um jegliche Form von Interessenkonflikten zu vermeiden.

Fazit

Stellen Sie sich solche Situation vor: Ein Blogger, der viel über die Gemeindewahlen berichtet und auch im Wahlausschuss tätig ist, bekommt eine Gemeindewohnung in Köln-Sülz? Können Sie sich das vorstellen?

Hören Sie schon die Rufe: „Das ist ein Skandal… das ist Korruption… der Vorstand muss zurücktreten… Herr K. wird so bezahlt!“  Ich bin mir sogar sicher, dass derjenige, der in dieser Wohnung wohnt, laut schreien wird.

Aber was hören wir aktuell, nichts, eine absolute Stille…  Ist das normal, soll es bleiben?

Die Gemeinde braucht dringt der Gerechtigkeit und Transparenz! Damit auch dieser Blogger aufhören zu schreiben kann…

P.S.

Die Details zu dieser Wohnung wurden sogar in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.08.2024 durch das Gemeinderatsmitglied, Hr. Igor Schkljar selbst kommuniziert.