In seinem Vorwort zu «Der Jüdische Krieg» schreibt Flavius Josephus: «dass innerer Hader den Untergang der Stadt (Jerusalem) verschuldete, und dass die Tyrannen der Juden selbst es waren, […] davon ist der Cäsar Titus, selbst Zeuge». 70 Jahre n.d.Z. liegt lange zurück – indes, es brodelt in so mancher Gemeinde und man meint, dass so mancher «Tyrann» wieder auferstanden sei, in der Nachfolge dieser unglückseligen Tradition. Innerjüdische Streitigkeiten sind menschlich, aber ihre Durchführung gegenüber eigenen Mitgliedern erinnert oft an eine «Tyrannei im Kleinen» und willkürliches Herrschaftsverhalten, eben Unmenschlichkeit.
Die Frage nach innerjüdischer Rechtsprechung bekommt daher noch mehr Gewicht, da sich staatliche Gerichte nicht einmischen. Was hat sich in 16 Jahren nach der Einführung eines «Schieds- und Verwaltungsgerichts» beim Zentralrat der Juden in Deutschland getan? Der Blick hierauf ist zwangsweise gebündelt auf Einzelfälle und darf nicht verallgemeinert werden. Die einzelnen Verfahren allerdings geben mehr als nur zum Nachdenken Anlass.
1996 führte der Zentralrat der Juden in Deutschland mit der Neuformulierung seiner Satzung ein «Schieds- und Verwaltungsgericht» ein. Im Jahr 2008 kritisierte Leonid Melamud in der «Jüdischen Zeitung» in seinem Artikel «Ein Symbol der Gleichgültigkeit» dieses und kam zu dem Schluss: «Der sichtbare Teil der Tätigkeit des Schiedsgerichts wird von mir als Gleichgültigkeit […] verstanden.»
Ist das wirklich so? Messbar ist dies unter anderem an der Befolgung seiner Schiedssprüche durch die unterlegene Partei. Eine Grundlage seiner schiedsgerichtlichen Ordnung ist die Zivilprozessordnung (ZPO). § 1055 ZPO besagt: «Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils.»
Manch führende Vorstände oder Rabbiner ignorieren den Schiedsspruch. Da mutet die Rückfrage des Vorsitzenden Richters, Marc Grünbaum, in einem kürzlich abgeschlossenen Schiedsverfahren, fast schon rührig an: «Vorab fragen wir zunächst an, worauf Sie Ihre Aussage stützen, dass die Antragsgegnerin den Beschluss des Schieds- und Verwaltungsgerichts „nicht ernst“ nehmen würde?» Und weiter: «Insoweit bitten wir um Erläuterung, da das Gericht für etwaige Vermittlung zur Beachtung des Schiedsspruchs zur Verfügung steht.»
Muss ein Schiedsspruch vermittelt werden?
Wieso muss ein Schiedsspruch noch vermittelt werden, wenn er wie ein rechtskräftiges Urteil wirkt? Am 7. Februar 2011 beantragte ein Gemeindemitglied aus der Jüdischen Gemeinde Koblenz, die Gründerin des Chors «Bereschit», Sara Asinase, beim Schieds- und Verwaltungsgericht beim Zentralrat der Juden in Deutschland über das über sie verhängte Hausverbot zu entscheiden. Am 5. September 2012 erging die Entscheidung, zugunsten der Antragstellerin, aber zu welchem Preis? Und jetzt soll noch über die Beachtung des Beschlusses vermittelt werden?
Ein Beispiel für Ignoranz ist immer noch die jüdische Gemeinde in Bielefeld Beit Tikwa mit ihrem «Gemeinderabbiner» Henry Brandt. Brandt ist ein lebender Beweis, wie ernst man einen Schiedsspruch des Oberen Schieds- und Verwaltungsgericht beim Zentralrat der Juden in Deutschland nimmt. In Bielefeld könnte der Slogan «Lasst uns froh und munter sein» lauten, gesungen, dreistimmig angestimmt von Paul Yuval Adam, Irith Michelsohn und Rabbiner Brandt. Die Tatsache, dass die Jüdische Kultusgemeinde Bielefeld seit 2009 ohne legitimen Vorstand, also «im rechtsfreien Raum» agiert, ist sich selbst überholende Geschichte im bestehenden Unrecht.
Weder die damalige im Vorstand des Landesverband der Juden in Westfalen-Lippe sitzende Hanna Sperling, nunmehr im Präsidium des «Zentralrats der Juden in Deutschland» sitzend, noch der Glaubens- und Rechtshüter der Allgemeinen Rabbinerkonferenz, Rabbiner Brandt, sahen sich befleißigt, dem Recht Geltung zu verschaffen.
Die Bestätigung der Nichtigkeit der Wahlen im Jahr 2009 durch Marc Grünbaum als Vorsitzendem des Oberen Schieds- und Verwaltungsgerichts wird nicht ernst genommen. Das Landgericht Bielefeld bescheinigte dem immer noch allein agierenden «Ansprechpartner» Adam, auf so ein niedriges Handlungsniveau eingeschränkt zu sein, das fast jedes Rechtsgeschäft jeder Art nunmehr als nicht legitimiert, nichtig erscheinen muss. Dennoch agieren Adam, Michelsohn und Rabbiner Brandt lustig fort.
So ganz aktuell bei einem am Wochenende des 21./22. September 2012 durchgeführten Seminar mit dem Titel «Am Schabbat zu Gast in der Jüdischen Kultusgemeinde in Bielefeld „Beit Tikwa“». Veranstalter GEE – Pädagogische Akademie Evangelischer Erzieher e.V. Teilnahme: 80 bzw. 95 Euro. Referenten: Paul Yuval Adam, Kantor und komm. Vorstand der Jüdischen Gemeinde Bielefeld, Dr. Henry G. Brandt, Rabbiner Augsburg und Bielefeld, Irith Michelsohn, Geschäftsführerin der Union Progressiver Juden.
Rein rhetorische Fragen
So scheint die Frage des Marc Grünbaums rein rhetorischer Natur gewesen zu sein. Der «Präsident des Zentralrates» der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, wird Rabbiner Brandt kaum ins Gehege kommen. Er sitzt im Kuratorium beim Deutschen Koordinierungsrat der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, dessen Präsident Rabbiner Brandt ist und steht diesem beratend zur Seite.
Marc Grünbaum und Dieter Graumann sind in Frankfurt am Main in ein und derselben Gemeindevertretung aktiv. Dies lässt vermuten, warum gegen Brandt und «Beit Tikwa» von keiner von dem Schieds- und Verwaltungsgericht angedachten Möglichkeiten, wie Geldstrafe oder Ausschluss Gebrauch gemacht wird. Es hinterlässt, wie Grünbaum einst selbst in einem Verfahren formulierte, ein «Geschmäckle». Man muss nur im richtigen Lager stehen.
Im falschen Lager stand auch Sara Asinase. Ihr wurde es zum Nachteil, dass Sie es gewagt hatte, dem damals als Wanderrabbiner umherziehenden orthodox orientierten Rabbiner Zeef-Wolf Rubins die Stirn zu bieten. Anlässlich einer Diskussion mit Rabbiner Zeef-Wolf Rubins, der es anscheinend nicht gewohnt war, dass ihm eine intellektuelle und redegewandte Frau Paroli bot, lief dieser schwer gekränkt zu dem Vorstandsvorsitzenden Heinz Kahn und war beleidigt.
Ohne Anhörung der Sara Asinase fackelte Kahn nicht lange, und, im Stile eines Ludwig XIV., verhängte er für alle an der Bürotür sichtbar ein Hausverbot und verbot gleichermaßen als Kollektivstrafe ein weiteres Zusammenkommen des über die Grenzen hinaus bekannten Gemeindechors «Bereschit» in der Gemeinde. Seiner Meinung nach ist dieser Chor nur eine «Schau nach Außen und sie seien nicht religiös genug!» Seiner Ansicht nach ist der Platz der Frau in der Synagoge und hat sie sich ruhig zu verhalten und zu beten!
Sara Asinase befand sich zu Unrecht ausgeschlossen und im Laufe des Verfahrens vor dem Schiedsgericht musste sie einen Spießrutenlauf erdulden. An Marc Grünbaum, der das Verfahren fair leitete, lag es nicht. Nachdem die Argumentationskette der Gegenseite zusammenbrach, obwohl der gekränkte Rabbiner Zeev-Rubins aus der Ferne noch einiges nachlegte, besann sich alsbald die Verteidigung von Heinz Kahn auf dessen unbestrittenen Verdienste als Schoa-Überlebender. Damit sollte dem Ansehen des Heinz Kahn, vor allem seiner Entscheidung, der Ächtung des Gemeindemitgliedes durch öffentliches Aushängen des Hausverbotes, vermeintliche Legitimität und Autorität verschafft werden.
Dieses scheint eine «jüdische Krankheit» zu sein. Die Schoa als «quod demonstrandum erat». Um es mit Arnold Gruen, Psychologe und Psychoanalytiker, zu formulieren: «Der Wahnsinn der Normalität».
Kein Freibrief für unrechtmäßiges Handeln
Die Berufung auf die Schoa darf kein Freibrief für unrechtmäßiges Handeln sein. Das Unmenschliche, was ihm selber widerfahren ist, klagt er an, dabei handelt er selber unmenschlich. Es bleibt bei dem Satz, dass das Überleben in der Schoa, in einem KZ, erlittenes Unrecht, kein Freibrief für Juden ist, demokratische Grundsätze mit den Füßen zu treten. Dies gilt für jede betroffene ethnische Minderheit, sei ihre Erfahrung noch so schmerzlich. Sinti oder Roma könnten sich das Auftreten, wie es von einigen Juden gepflegt wird, kaum leisten – trotz ihrer schmerzlichen Erfahrung im KZ. Das übersieht man gern. Gerade sie sind unsere Nächsten im Leid.
In einer als Museum geführten Synagoge inmitten Deutschlands wagte eine dort ehrenamtlich tätige Nichtjüdin das Auftreten von verantwortlichen Juden einmal auszusprechen. Sie empfinde es regelmäßig als Beklemmung und Schikane, wie die Verantwortlichen von jüdischer Seite mit ihr umspringen. Vor allem, wenn es darum ginge, Veranstaltungen zu organisieren. Dies sei kein Einzelfall. «Die Herrschaften kommen wieder». Dieses herrschaftliche Gebaren setzt sich noch wirkungsvoller gegenüber eigenen Gemeindemitgliedern fort.
Als wenn das noch nicht reichte, inszenierte Heinz Kahn einen weiteren Kriegsschauplatz, da er mit dem ersten wohl nicht sein Ziel erreichen konnte, den Ausschluss des Gemeindemitglieds Sara Asinase aus der Koblenzer Gemeinde. Er griff den nunmehr von ihm selbst vormalig unterstützten Giur, den Übertritt ins Judentum, an. Es folgte nunmehr ein Beweisbeschluss an die Allgemeine Rabbinerkonferenz (AKR) gerichtet, ob denn der durchgeführte Giur mit den durchführenden Personen, Rabbiner Walter Rothschild, Menno ten Brink, Irit Schilor und damals noch Rabbiner, Baruch Rabinowitz, wirksam gewesen sei. Eine unappetitliche Geschichte, nur peinlich. Peinlich aber nicht für Rabbiner Zeef-Wolf Rubins. Der ehemalige Wanderrabbiner Zeef-Rubins reagierte hoch engagiert, nachdem ihn Heinz Kahn dazu aufgefordert hatte, seine Meinung kundzutun. Zeef-Rubins zerpflückte die Übertrittsurkunde und bescheinigte den Beit-Din-Teilnehmern in der Gemeinde zu Wuppertal «himmelschreiende Verstöße gegen die Halacha».
An Rabbiner Dr. Walter Rothschild gerichtet, als damaligem Vorsitzenden des Beit Din in Wuppertal, ereiferte sich Zeef-Rubinstein «Ich glaube, dass die Verfasser dieser Urkunde der Heiligen Sprache nicht hinreichend kundig sind und den Unterschied zwischen den Wörtern Heth und Heth» nicht kennen würden. Die Tatsache, dass die Urkunde noch von einer Rabbinerin mit unterschrieben wurde, sprengte die Auffassungsgabe des vormaligen Bauingenieurs aus der Ukraine. Für ihn war diese Urkunde damit bedeutungslos.
Rabbiner Walter Rothschild konterte und bescheinigte Zeef-Rubinstein die Unfähigkeit, in einer Einheitsgemeinde amtieren zu können. Der Hinweis, dass es bei den orthodoxen Rabbinern auch Ungereimtheiten gäbe, war von ihm noch milde formuliert.
Juden demütigen Juden
Als wenn das nicht reichte, erklärte der Sekretär der Orthodoxen Rabbinerkonferenz, dass die Urkunde, da von einer Frau Shilor unterschrieben, nicht anerkannt werde. Die orthodoxe Rabbinerkonferenz würde diese Urkunde nicht anerkennen. Sara Asinase saß im Verfahren gedemütigt, mit gesenktem Kopf vor dem Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Juden demütigen Juden.
Heinz Kahn fuhr ein weiteres Geschütz auf und bemühte den Präsidenten der Europäischen Rabbinerkonferenz, Pinchas Goldschmitt, der aufgrund des Beschneidungsurteils des Landgerichts Köln die Existenz der Juden in Deutschland gefährdet sah, er nahm sofort für den Vorstandsvorsitzenden Heinz Kahn Partei und schrieb an den Zentralrat der Juden in Deutschland und das Gericht. Der Beit Din um Rabbiner Rothschild war seiner Ansicht nach inkompetent. Er sei «zu dem Entschluss gekommen, dass die zahlreichen Fehler, die in diesem Dokument vorkommen, diesen „Beth Din“ als ein kompetenter Körper keineswegs betrachten lassen.» Es sei auch hervorzuheben, dass, soweit es ihm bekannt sei, kein Beth Din in Wuppertal beim «Zentralrat» gemeldet sei.
Marc Grünbaum lies sich nicht beeinflussen und sprach, was rechtens war. Nichtsdestotrotz ignoriert Kahn diesen Schiedsspruch bis heute. Weder wurde offiziell bis zum heutigen Stand, das Hausverbot entfernt, noch entschuldigte sich der Vorstandsvorsitzende für sein Verhalten gegenüber dem Gemeindemitglied. Bei all diesen Selbstgefälligkeiten und schweren Geschützen haben die Beteiligten wohl etwas ganz Wichtiges vergessen: Sie zermalmen mit ihrem eitlen Reden und Gebaren ein einfaches Gemeindemitglied, das nur an der Seite ihres jüdischen Mannes in dieser Gemeinde leben wollte. Was hilft das Geschrei, die Existenz der Juden in Deutschland sei gefährdet, wenn sie mit eigener unbarmherziger Härte in den eigenen Gemeinden Menschen zermalmen, um ihre eigene Macht und Ansehen zu festigen und ihrer Eitelkeit frönen. Da wird das Schma Israel zu einem Schmach Israel! Aber auch das reicht noch nicht.
Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde Koblenz und sein Vorsitzender Heinz Kahn scheinen den «Wahnsinn der Normalität» zu kultivieren. Seit über einem Jahr kämpften um die 700 Mitglieder um die Zulassung zur Gemeindevertreterwahl in ihrer Gemeinde. Sie wurden ausgeschlossen, weil sie keine deutschen Staatsbürger sind. Kultussteuer aber «dürfen» sie zahlen.
Auch hier wurde ein Schiedsgerichtsverfahren angestrengt, diesmal vor dem Schiedsgericht beim Landesverband der jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz. Auch hier war Kahn nicht verlegen. Er benutzte einen Passus in der Satzung den §6, in dem es heißt, dass nur «politisch Wahlberechtigte» in der Gemeinde wählen dürften und interpretierte dies so, dass diese Formulierung die deutsche Staatsbürgerschaft für die Wahl in der Gemeinde voraussetzt. Der Vorsitzende des Schiedsgerichts in Rheinland-Pfalz, Rechtsanwalt Joram Moyal, erteilte dieser Auffassung mit Datum vom 17. Oktober 2012 per Beschluss eine Absage und befand den Ausschluss für unwirksam – ein klarer Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes. Kahn wurde nun aufgegeben, eine Neuwahl mit allen Gemeindemitgliedern durchzuführen – bis Ende 2012 und unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Bis Februar 2013 soll die Satzung auch geändert werden, wie es dem «deutschen und jüdischen Recht» entspricht.
Man darf gespannt sein, ob Kahn sich dem Schiedsspruch beugen wird. Bis jetzt ignoriert er den Schiedsspruch des Schieds- und Verwaltungsgerichts beim Zentralrat der Juden in Deutschland. Es scheint ihn nicht zu kümmern, mit der Konsequenz, dass das Oberlandesgericht Frankfurt angerufen wurde, um den Schiedsspruch für vollstreckbar zu erklären. Die Ignoranz und Überheblichkeit eines Einzelnen mag dazu führen, dass demnächst der Gerichtsvollzieher vor der Tür der jüdischen Gemeinde in Koblenz steht. Dass Kahn dies zulässt, zeigt, wie sehr sein Hass und sein Anspruch auf Unfehlbarkeit sein Handeln diktieren. Das passt nicht in das Bild der Öffentlichkeit des Vorzeigejuden Kahns.
Uhren im Unrechtssystem ticken synchron
Auch in der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf scheinen die Uhren im Unrechtssystem synchron zu ticken. Der Wahnsinn der Normalität hat Methode. Die Jüdische Gemeinde Düsseldorf reiht sich mit seinem Schiedsgericht und Vorständen in die Kette der Selbstherrlichkeit nahtlos ein. Diese Erfahrung muss ein tiefgläubiges Gemeindemitglied, A.R. (der Name ist der Redaktion bekannt) am eigenen Leib erfahren. Die Drohung mit einem Cherem, mit einem Bann, was den Ausschluss aus der Jüdischen Gemeinschaft bedeutete, ist nur eine der Spielarten von angedachten Sanktionen gegenüber einem Gemeindemitglied, das laut gedacht hatte. Ihm wurde vom Rabbiner mit einem Cherem gedroht, im Beisein eines Rabbiners, der noch nicht einmal im Amt des Gemeinderabbiners war und noch einer anderen Gemeinde angehörte. Ziel war es, dass A.R. eine «Erklärung» unterschreiben sollte, um den Bann abzuwenden. Was war geschehen?
Noch ein Hausverbot
Wieder war ein Rabbiner Anlass für ein Hausverbot. In den jüdischen Gemeinden scheint das Hausverbot ein sehr beliebtes Mittel zu sein, um Kritiker auszuschließen und mundtot zu machen. Der damalige Rabbiner Julian Chaim Soussan, mittlerweile in der Mainzer Jüdischen Gemeinde im Amt, war in den Fokus besorgter Gemeindemitglieder in Düsseldorf geraten, nachdem diese unter anderem auch in der «Badischen Zeitung» vom 22. Januar 2011 über den Artikel «Aufstieg und Fall des Rabbiner» über Benjamin Soussan, Chaim Soussans Vater, gestolpert waren.
A.R., zugleich auch noch in der Funktion eines ehrenamtlichen Gemeinderats, wurde daraufhin tätig und hinterfragte auf Bitten einiger besorgter Gemeindemitglieder, ob denn hier alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Denn, so zitierte die «Badische Zeitung» einen entsprechenden israelischen Artikel vom Oktober 1995, dem aus Marokko stammenden Soussan wurde eine Reihe religiöser Verfehlungen vorgeworfen. Unrechtmäßige Konvertierung oder die Bar Mizwa und Beschneidung seiner Söhne, als seine Frau noch Nichtjüdin war. Wie dem auch sei, der Beit Din in der Schweiz hatte ebenfalls Zweifel bezüglich Soussan geäußert und ihn nicht anerkannt.
Die orthodoxe Rabbinerkonferenz in Deutschland hingegen sprach von einer «einseitigen Rufmordkampagne»: Landesrabbiner Soussan sei ein ordentliches Mitglied der ORD und als Rabbiner anerkannt. Auch als Landesrabbiner bleibe er weiterhin im Amt. Die «Badische Zeitung» reagierte prompt: «Was die Anerkennung Benjamin Soussans als Rabbiner angeht, so steht diese für die IRGB außer Frage: „Rabbiner Benjamin David Soussan ist anerkanntes Mitglied der Orthodoxen Rabbinerkonferenz in Deutschland (ORD). Die IRGB anerkennt grundsätzlich alle Rabbiner der ORD.“ Die ORD selbst spricht von einer «Rufmordkampagne»: «Soussan ist Gründungsmitglied der ORD. Die Organisation existiert seit 2003. Seit Dezember 2010 ist Soussans Sohn Julien-Chaim im Vorstand. Dokumente, die die Vorwürfe widerlegen, wurden der Badener Zeitung – auch auf Nachfragen – nicht vorgelegt.»
Nach diesem Eklat, dass ein tiefreligiöses Gemeindemitglied auf Anfrage anderer Gemeindemitglieder es gewagt hatte, Rabbiner Julian Chaim Soussan in Frage zu stellen, begann für dieses Gemeindemitglied, was auch schon zuvor anderen widerfahren war: Eine Verleumdungskampagne mit Drohungen und Aufforderungen sich zu entschuldigen. Alles gipfelte im angedrohten Cherem. Rabbiner Julian-Chaim Soussan, der als Einziger hierzu hätte aufklären können, hielt sich bedeckt und wanderte mit einer Abfindung aus der Gemeinde Düsseldorf zur Jüdischen Gemeinde in Mainz ab. Der Vorstandsvorsitzende, Oded Horowitz, empfahl natürlich den Rücktritt des Gemeinderatsmitglieds A.R. von seinem Amt. Weder zwischenzeitliche Bescheinigungen durch andere Rabbiner, die über Soussans Rechtmäßigkeit im Judentum befanden, noch eine unglückliche Erklärung des Gemeindemitglieds A.R., der den Beit Din in Brüssel angerufen hatte, hatten diesen Streit beendet. Der gekränkte, aber nicht für sich selbst sprechende Soussan, überließ dies dem Vorstand und forderte Genugtuung. Das kommt einem bekannt vor.
Da A.R. weitere Repressalien befürchtete, Strafanzeigen, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche – der Vorstand ließ es an Einschüchterungsversuchen nicht unversucht – weigerte er sich, da er aus seiner Sicht nichts Unrechtes getan hatte, eine uneingeschränkte Erklärung abzugeben. Er suchte den Weg des Vergleichs. Dies lehnte der Vorstand ab. Die Entscheidung durch den Ein-Mann-Beit-Din aus Brüssel erschien mehr als fragwürdig, da ein Beit Din notwendigerweise drei Personen voraussetzt. Dieser Rabbiner wiederum auferlegte A.R., Buße und Abbitte zu tun. Das tat er nicht. Was folgte, nach anwaltlicher Aufforderung, den Wahnsinn zu beenden, war schließlich das Hausverbot.
Dabei erklärte sich der Vorstand zur Vollstreckungsbehörde des Ein-Mann-Beit-Din in Brüssel. Auf Empfehlung dieses Beit Din wurde beschlossen, ein Hausverbot zu erteilen mit dem Verbot des Betretens der Einrichtung. So der Vorstand: «Hintergrund dieses Hausverbotes ist, dass Sie sich dem Richterspruch des Beit Din, das Sie selbst in dieser Angelegenheit angerufen haben, nicht beugen wollen. Sobald Sie die Auflagen aus dem Richterspruch erfüllt haben, werden Vorstand und Gemeinderat der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf sich erneut mit der Angelegenheit befassen.»
In seiner Not rief A.R. das in der Düsseldorfer Gemeinde befindliche, gemäß Satzung festgelegte, Schiedsgericht an, welches seitdem durch beharrliches Nichtentscheiden und Schweigen über seine Zuständigkeit rätselt. Am 24. Mai 2012 wurde eine Schiedsklage in der Gemeinde Düsseldorf eingereicht. Mit der Bitte um Vorabklärung der eigenen Zuständigkeit, da es sich um Streitigkeiten mit einem Gemeinderatsmitglied handle. Nun wird A.R. das Schieds- und Verwaltungsgericht beim Zentralrat der Juden anrufen, um der Gerechtigkeit willen.
RA Alois Samuel Wasser sel. A. «Jüdische Zeitung», Nr. 11, 2012