In den letzten Jahren wurden die Wahlen zur Gemeindevertretung mehrmals angefochten. In allen diesen Jahren spielte die Wahlkommission eine wichtige Rolle und könnte für mehr Fairness und für die Gewährung der Chancengleichheit sorgen.
Hier habe ich einige Vorschläge für die Wahlkommission vorbereitet. Ich hoffe, dass diese nicht nur in der Synagogen-Gemeinde Köln nützlich werden.
1. Die Einrichtung einer eigenen E-Mail-Adresse zum Empfangen und Versenden. Zugang zu dieser Adresse hat nur der Wahlausschuss, nicht Vorstand mit Verwaltung. Diese E-Mail-Adresse sollte kurzfristig eingerichtet und den Gemeindemitgliedern/Kandidaten bekannt gemacht werden.
2. Für die neue aufwandreiche Arbeit, auch im Hinblick auf die zusätzliche Wahlmöglichkeit in den beiden Begegnungszentren, sollte dem Wahlausschuss von der Synagogen-Gemeinde Köln eine unabhängige Person zur Verfügung gestellt werden, die Protokolle, Schriftverkehr, Korrespondenz etc. erstellt. Diese Person soll nicht Schriftführer/Schriftführerin ersetzen oder aus der Gemeindeverwaltung kommen; eventuell kann der Wahlausschuss sie sogar selbst bestimmen.
3. Für die mit Sicherheit anfallenden juristischen Fragen sollte der Wahlausschuss von der die Synagogen-Gemeinde Köln ein sehr großzügiges Budget erhalten; und zwar für Auskünfte von unabhängigen Juristen. Diese Juristen kann sich der Wahlausschuss selbst aussuchen.
4. Die Wahlkommission muss alle möglichen Anstrengungen unternehmen, um die Gleichheit der Chancen für alle Kandidaten sicherzustellen. Es sollte eine Art Verhaltenskodex erstellt und an alle Kandidaten, sowie die Redaktion des Gemeindeblattes (Gemeindezeitung) versendet werden. Hier sind einige Vorschläge:
a. Die Redaktion des Gemeindeblattes soll insbesondere im Hinblick auf die Berichterstattung die Neutralität wahren. Der Vorstand als Herausgeber des Gemeindeblattes soll im Sinne der Fairness und des demokratischen Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Kandidaten dafür zu sorgen, dass entweder jeder Kandidat die gleichen Chancen zur Wahlwerbung erhält oder Wahlwerbung in den Medien der Synagogen-Gemeinde Köln ausgeschlossen wird.
b. Die Kandidaten sollen letztendlich die Wahl und die freie Willensbildung der Gemeindemitglieder respektieren und nicht versuchen, am Wahltag die Eigenwerbung (z. B. Flyer oder auch Schokotafel) zu verteilen, um deren Entscheidungen zu beeinflussen. Da die Wahl im Herzen der Stadt an der Roonstr vor Augen der breiten Öffentlichkeit stattfindet, werfen solche Handlungen ein negatives Licht auf die ganze Gemeinde.
Die Anwälte der Gemeinde haben sich in Ihrer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Herrn Krymalowski auf die Gesetze des berufen. Deswegen erlaube ich mir hier den Abschnitt Wahlpropaganda von der Seite Bundeswahlleiter Statistisches Bundesamt zu zitieren:
Wahlpropaganda ist auch in unmittelbarer Umgebung des Wahlgebäudes unzulässig, wenn sie nach Form und Inhalt geeignet ist, die Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe zu beeinflussen.
c. Alle Verstoße gegen das Verbot der unzulässigen Wahlbeeinflussung im Wahllokal sind unverzüglich dem anwesenden Notar zu melden.
d. Die Kandidaten sollen die Wahllokale direkt nach der Stimmabgabe verlassen, sich nicht mehr in den Räumlichkeiten der Gemeinde z.B. im Restaurant aufhalten. Eine nette Begrüßung und ein Händeschütteln sind ebenfalls eine Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler.
5. Das Wahlheft (Ein Informationsblatt mit Selbstpräsentation / Wahlprogramen) der Kandidaten) ist analog zu Gemeindeblatt auf der Webseite der Gemeinde zu veröffentlichen.
6. Wenn die epidemische Lage es zulässt, sollte ein Treffen mit den Kandidaten organisiert werden, damit die Gemeindemitglieder Ihre Frage direkt stellen können.
Appell an alle Wahlkommissionen der jüdischen Gemeinden
In jeder jüdischen Gemeinde wäre es kaum möglich, völlig unabhängige und unparteiische Wahlausschüsse zu gründen. Es ist für keinen ein Geheimnis, dass ein oder anderes Mitglied der Wahlkommission eine freundschaftliche Beziehung zu den amtierenden Mitgliedern der Gemeindevertretung / des Vorstandes oder zu den nominierten Kandidaten pflegt. Dennoch appelliere ich an Ihren Sinn für Verantwortung und Ihr Demokratieverständnis im Interesse aller Mitglieder der Gemeinde zu handeln.
Mein Appell richtet sich gleichermaßen den Mitgliedern des Vorstandes (Gemeinderates). Bitte helfen Sie der Wahlkommission das faire Abstimmungsverfahren zu gewährleisten.