Liebe geht durch den Magen!
Wer ein Buffet serviert,
der ist im Vorstand regiert!
Verehrte Leserinnen und Leser,
stellen Sie sich eine folgende Situation vor:
Die amtierenden Vorstandsmitglieder eines sehr großen und bekannten Vereins (oder eine Organisation oder eine Partei) versenden drei Wochen von der Vorstandswahl hunderte von Briefen an die Wähler (Mitglieder) aus einem Stadtteil.
– Die potenziellen Wähler werden zu einem persönlichen Gespräch mit dem Vorstand eingeladen, um die persönlichen Wünsche zu äußern und die eigene Probleme zu besprechen. Normalerweise sind solche persönlichen Gespräche ohne vorherigen Terminvereinbarung nicht möglich. Außerdem finden diese Gespräche nie in einem ortsansässigen Büro statt.
– Damit die Wartezeit schnell vergeht, wird auch ein Buffet serviert. Die Kosten des Caterings werden aus der Vereinskasse bezahlt.
– Die Briefe mit den Einladungen zu dieser Veranstaltung werden im Auftrag des Vorstandes von der Vereinsverwaltung versendet. Die Postgebühren und die Materialkosten (Briefumschläge, Parier, Toner, Drucker-Verschleiß) werden dabei wieder den Vereinsmitgliedern zu Last gelegt.
– Außerdem entstehen noch Kosten für die Räumlichkeiten (z.B. Strom, Security, Spätschicht für Mitarbeiter).
Um das Schlimmste kommt noch, die Mitglieder der anderen „Parteien“, die sich auch um die Positionen in der Vereinsverwaltung bewerben, wurden nicht über die geplante Veranstaltung informiert. Es wurde alles geheim organisiert.
Würden die Mitglieder bei den anderen Parteien diese Situation anders als einen ungeheuerlichen Fall des Amtsmissbrauchs sehen?
Mit welche Konsequenzen soll dabei gerechnet werden?
Ich tippe auf den Rücktritt des Vorstandes am nächsten Tag, nachdem es bekannt wird. Es werden wahrscheinlich auch rechtliche Schritte eingeleitet. Ob die Vorstandsmitglieder nach diesem Zwischenfall noch in dem Verein bleiben, ist sehr umstritten. Es entsteht auch ein schwerwiegender Imageverlust (Verlust der Wählerstimmen).
Eine sehr ähnliche Situation findet innerhalb der Synagogen-Gemeinde Köln statt.
Keine Konsequenzen für die Organisatoren. Es wird geduldet, toleriert, akzeptiert!?
Ist folgender Brief die einzige Proteststimme gegen die Machenschaften des Vorstandes?
An Vorstand der SGK
An Repräsentanz der SGK
An Wahlausschuss der der SGK
An Revisoren der SGK
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
mit großer Enttäuschung habe ich Ihre Einladung (versendet an die Gemeindemitglieder wohnhaft in Köln-Chorweiler) gelesen.
Es ist zu begrüßen, wenn die Vorstandsmitglieder sich die Zeit nehmen bei einem Buffet mit den Gemeindemitgliedern zu sprechen und denen die Gelegenheit geben, Fragen zu stellen, Anliegen vorzubringen, Zukunftswünsche zu äußern und persönliche Probleme anzusprechen.
Es wäre eine sehr lobenswerte Veranstaltung, wenn den Zeitpunkt anders gewählt wäre, z.B. nach der Gemeindewahl würde es perfekt passen. Vor der Wahl die Gemeindemitglieder einzuladen über die persönlichen Probleme zusprechen, ist eine ziemlich primitive Art der Wahlwerbung.
Knapp drei Wochen vor der Wahl würde ich die geplante Maßnahme als eine Wahlveranstaltung auf Kosten der Gemeinde zum Nachteil der anderen Kandidaten bezeichnen.
Soweit mir bekannt ist, sind nicht alle Mitglieder der Gemeindevertretung über diesen Event informiert und dazu eingeladen worden. Wie man aus der Einladung entnehmen kann, ist die Teilnahme der restlichen Repräsentanz-Mitglieder außer den Sprechern der Repräsentanz gar nicht vorgesehen.
Bei den Sprechern der Repräsentanz handelt es sich um die Mitglieder einer Wählergruppe mit dem Moto „Gemeinsam schaffen wir das!“, denen auch die drei Vorstandsmitglieder angehören (ausgenommen Fr. Bettina Levy).
Als Bürger eines demokratischen Landes sehe ich Ihr Verhalten als einen klaren Verstoß gegen demokratischen Regeln und Gesetze.
Als Mitglied der Synagogen-Gemeinde Köln kann ich nicht stillschweigend beobachten, wie die Grundsätze der Chancengleichheit für alle Kandidaten mit Füssen getreten werden.
Aus der Sicht des Revisors, bestehe ich darauf, dass die Kosten (Porto, Buffet usw.) für diese Veranstaltung (falls diese stattfindet) nicht von der Gemeinde, sondern von den Veranstaltern selbst getragen werden.
Derartige Wahlbeeinflussungen durch den Vorstand können nicht ohne eine Reaktion des Wahlausschusses bleiben.
Liebe Vorstandsmitglieder, ich möchte draufhinweisen, dass alle Kandidaten und Wählergruppen gleich zu behandeln sind. Das gleiche Vorgehen hat die Gemeindewahl im Jahr 2006 bestimmt.
Ich fordere Sie auf, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden, Ihr Verhalten zu überdenken und zu ändern.
In der Hoffnung auf der Vernunft verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Antwort des Vorstandes
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst einmal möchten wir uns erneut für Ihren Einsatz und Ihre Mühe für die Synagogen-Gemeinde Köln bedanken. Wie Sie sind auch wir ehrenamtlich tätig und kennen den Aufwand, der bei solchen ehrenamtlichen Aufgaben auf einen zukommt; denn wir selber haben in den vergangenen drei Jahren unter dem vergangenen Geschäftsführer und erst recht in der geschäftsführerlosen Zeit die Geschicke der Synagogen-Gemeinde mit ihren etwa 150 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von etwa 9 Millionen € ehrenamtlich geleitet.
Dabei wird man – wie jetzt auch Sie – von vielen Seiten beraten und bestürmt, gelobt und angefeindet. Der Vorstand hat in den Jahren vor dem letzten Geschäftsführer regelmäßig Sprechstunden angeboten, deren Zeiten dann auch immer im Gemeindeblatt veröffentlicht worden sind. Das war in den letzten drei Jahren nicht mehr so möglich, obwohl wir das in einer der ersten Sitzungen des aktuellen Vorstandes vor drei Jahren so beschlossen hatten. Jetzt haben wir einen neuen Geschäftsführer, was uns die Möglichkeit der „Bürgerbefragung“ endlich wieder gibt. Gerade in den letzten Wochen sind die einzelnen Vorstandsmitglieder bei den unterschiedlichsten Veranstaltungen der Synagogen-Gemeinde immer wieder von Mitgliedern angesprochen worden, die einen Wunsch oder eine Empfehlung hatten, eine Beratung oder auch Hilfe brauchten, oder die auf einen Missstand hinweisen wollten. Im Rahmen dieser Wünsche wurde uns vorgeschlagen, aktuell die jetzt geplante Begegnung mit den Gemeindemitgliedern in Chorweiler durchzuführen. Darum geht es.
Offensichtlich ist auch Herr Krеymаnn, dessen Eingabe Sie uns weitergeleitet haben, der Ansicht, dass diese Veranstaltung sinnvoll ist. Ihn stört lediglich der Zeitpunkt, der aber den aktuellen Möglichkeiten bezüglich Geschäftsführer und den uns jetzt zugetragenen Wünschen geschuldet ist, wie oben ausgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Isabella Farkas, Bettina Levy, Abraham Lehrer, Dr. Michael Rado
Wie Sie sind auch wir ehrenamtlich – ehrenamtlich bedeutet ohne Entgelt. Nur der Aufwand für die ehrenamtlich kann erstattet werden. Solche Art des Aufwandes nennt man Aufwandsentschädigung. Je nachdem, für welche Gremien man ehrenamtlich tätig ist, unterscheidet sich die Summe der Aufwandsentschädigung sehr stark.
z.B. Wenn jemand die jüdische Stimme als Mitglieder des WDR-Rundfunkrats repräsentiert, enthält man folgendes:
– haben die Mitglieder Anspruch auf eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.000 Euro.
– die jeweils erste monatliche Sitzung des Ausschusses, in dem sie Mitglied sind, bei Teilnahme ein Sitzungsgeld von jeweils 200 Euro.
Diese Person repräsentiert die Landesverbände der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein und Westfalen u. Synagogen-Gemeinde Köln. Obwohl eine gewisse Summe der Aufwandsentschädigung gespendet wird, konnten man nicht mehr behaupten, ehrenamtlich zu sein. Abgesehen davon, dass es um eine große Summe handeln, um an einer Sitzung teilzunehmen.
Wenn ein Argument in einer logischen Kette falsch ist, ist die ganze Kette falsch…
Wie man sieht, kann ein Heiliger nicht mehr Unheilig sein.
Die Antwort wurde schnell von einem ZWST-Mitarbeiter Ilya R. auf Basis einer Kostenlosen Vorlage geschrieben (am 03.05.2017 um 19:41 Uhr), nicht auf einer offiziellen Vorlage der Gemeinde. Es ist wahrscheinlich sehr vorteilhaft, der Präsident der ZWST (Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland) zu sein, sogar die Mitarbeiter dieser Organisation tragen dazu bei, dass der Vorstand wiedergewählt wird.